© Gina Sanders - Fotolia.com
Beitrag
IHK-Beitrag in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Die IHK Saarland ist verpflichtet, alle ihre Mitglieder gleichmäßig zu behandeln. Deshalb
werden allen Mitgliedsbetrieben Beitragsbescheide zugesandt. Wenn sich ein Unternehmen
allerdings in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet, stehen wir ihm bei. Jedes
Mitglied hat dann die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der offenen
Beitragsforderung bei uns schriftlich zu beantragen.
sind wir gerne auch telefonisch für Sie da: +49 681 9520-630.