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Das Weiterbildungsstipendium

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. 

Mögliche Weiterbildungsmaßnahmen:
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfortbildung (Meister:in, Techniker:in, Betriebswirt:in, Fachwirt:in, Fachkaufleute usw.)
  • fachübergreifende und soziale Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, etc.
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Als Stipendiat:in haben Sie die Möglichkeit, über 3 Jahre (Aufnahmejahr + zwei weitere Jahre) bis zu 9.135 EUR für Ihre Weiterbildungswünsche zu beantragen. Hier ist zu beachten, dass Sie vor Beginn der Maßnahme den Antrag auf Förderung bei uns eingereicht haben.

Die Förderung ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich erhalten rund 6.000 Berufseinsteiger:innen ein Stipendium. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag des BMBF das Programm bundesweit. Die Umsetzung vor Ort übernehmen Kammern und weitere Berufsbildungsstellen.

Kann ich mich bewerben?

Die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind: 

  1. Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf,

  2. Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser

    oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

    oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule (einfaches Arbeitszeugnis nicht ausreichend!). 

  3. Bei Aufnahme ins Stipendium (01.05 eines Jahres) sind Sie jünger als 25 Jahre. (Ausnahme ggf. möglich durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u.a. Hier kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Nachweise notwendig.)

  4. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie außerdem entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. (Studierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit von 15 Wochenstunden oder Hochschulabsolventen:innen können nicht aufgenommen werden.)
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: www.weiterbildungsstipendium.de

Bewerbungsablauf

  1. Sie klären für sich anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  2. Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf. (IHK Saarland, wenn Ihr Ausbildungsvertag bei uns registriert war!). Benutzen Sie hierfür bitte das unten verfügbare Formular „Aufnahme Interessenten“.
  3. Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Zugangsdaten zum IBS Portal zu und Sie ergänzen weitere Daten und laden alle notwendigen Anlagen zur Bewerbung im Portal hoch.
  4. Sie senden das unterschriebene Stammblatt an
    IHK Saarland, Laura Franz, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken.
  5. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme (nach Ende der Bewerbungsfrist).
  6. Sie erhalten das Ergebnis (Zu- oder Absage).

Bewerbungsfrist ist regelmäßig der 31. März eines Jahres!

WICHTIGER HINWEIS:

Falls Sie eine längerfristige Weiterbildungsmaßnahme beginnen wollen, bevor Ihre Aufnahme ins Förderprogramm feststeht, beachten Sie unbedingt, dass Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen werden, nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden können:
  • Die Bewerbung um das Stipendium ist vor Beginn der Maßnahme erfolgt.
  • Im Aufnahmeantrag (Bewerber-Stammblatt) muss die Maßnahme mit genauem Titel und Beginndatum genannt werden.
  • Die Maßnahme ist „längerfristig“, d. h., sie läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme.