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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 9.11636

Energieeinkauf, Energiesteuern und Strompreis-Umlagen

Energieeinkauf

Das Internet bietet zahlreiche Informationen zu Strom- und Gasanbietern, Strom- und Gaspools (Zusammenschluss mehrerer Kunden mit dem Ziel, von den Anbietern als Gesamtheit günstigere Konditionen zu erhalten), Strom- und Gastarifen sowie Tarifrechnern. Gerade über letztere können sich Unternehmen die Kosten Ihres Strom- oder Gasverbrauchs bei anderen Anbietern ermitteln lassen.

Bei einem Wechsel des Stromanbieters sollten folgende Punkte beachtet werden:
  • Grundpreis (sollte die Zählergebühr enthalten)
  • Arbeitspreis (sollte alle Netzentgelte, Umlagen und Steuern enthalten)
  • Bereitstellungspauschale (wenn der Mindestverbrauch unterschritten wird)
  • Vertragslaufzeit (Fristen beim neuen Vertrag beachten)
  • Lieferbeginn (auf einem festen Lieferbeginn bestehen)
Die Kündigung beim alten Anbieter erledigt der neue Stromversorger. Der alte Anbieter liefert immer so lange, bis der neue Anbieter übernimmt.

Zur Förderung des Wettbewerbs trägt auch eine verbesserte Markttransparenz bei. Um den gewerblichen Energienachfragern die Marktübersicht zu erleichtern und die Informationskosten zu senken, bietet die IHK-Organisation eine Adressensammlung der Strom- und Gashändler sowie der Berater für den Strom- und Gaseinkauf zum Download an.

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich – Übersicht bestehender Fristen

Ob Energie- und Stromsteuerdurchführungs-Verordnung, KWKG oder EEG – in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sind Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren. Die DIHK hat eine chronologische Übersicht der Melde- und Nachweisfristen  zusammengestellt, die für die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen und Vergünstigungen zu berücksichtigen sind.

Energie- und Stromsteuer – Berechnungstool für die Be- und Entlastungen

Unternehmen können mit Hilfe einer von der IHK Lippe zu Detmold entwickelten Excel-Tabelle ihre Energiesteuerlast und mögliche Entlastungen selbst berechnen. Das "Energiesteuerberechnungsmodul", berechnet automatisch die möglichen Erstattungsansprüche nach Stromsteuergesetz (StromStG) bzw. Energiesteuergesetz (EnergieStG).

Formulare zur Steueranmeldung und zur Beantragung der Steuererstattungen für die "Energiesteuer" und die "Stromsteuer" finden sich im Bereich „Verbrauchssteuern“ des Online-Formular-Centers der Bundeszollverwaltung.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden sich im Merkblatt der IHK Lippe zu Detmold: "Energie- und Stromsteuer - Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe".

Stromkosten: Umlagen und Aufschläge minimieren

Trotz des Wegfalls der EEG-Umlage werden auf den Strompreis nach wie vor viele Umlagen fällig: Für die Nutzung des Stromnetzes werden Netznutzungsentgelte berechnet. Die Einspeisevergütungen für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie die Befreiung einzelner Unternehmen von den Netzentgelten (§ 18 StromNEV) und die Netzanbindung von Offshore-Windanlagen werden über Aufschläge auf den Strompreis umgelegt. Unternehmen mit besonders hohen Stromverbräuchen können jedoch Ermäßigungen bzw. Befreiungen von diesen Belastungen beantragen. Wie das geht und an welche Voraussetzungen dies geknüpft ist, zeigt die aktuelle Übersicht der IHK Lippe zu Detmold.