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Arbeitsrecht

Arbeitsverträge werden eingegangen, durchgeführt und irgendwann auch beendet. Sie als Arbeitgeber haben zahlreiche Bestimmungen des Arbeitsrechts zu beachten. Um Ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern, bieten wir Ihnen durch unsere zahlreichen, praxisorientiert aufbereiteten Informationsblätter einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts. Abgerundet wird unser Service für Sie durch unseren Newsletter Arbeitsrecht, die Durchführung von Veranstaltungen und nicht zuletzt durch „Erste Hilfe“, sei es im persönlichen Termin, im Telefonat oder per Mail.


Arbeitsrecht

in Zahlen

42

Infoblätter

halten wir für Sie bereit, von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zeugnis.


Beliebte Artikel

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    Aktueller Newsletter Arbeitsrecht

    Unser Newsletter Arbeitsrecht gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht.

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    Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten: Was dabei zu beachten ist, regelt das Arbeitszeitrecht, über das wir hier informieren. (PDF)

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    Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn-und Gehaltspfändungen (A24)

    Wie verhalte ich mich als Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen meines Mitarbeiters? Aktuelle Antworten gibt unser Infoblatt. (PDF)

Themenschwerpunkte


  • Einstellung von Mitarbeitern

    Hilfreiche Informationsblätter zum Abschluss von Arbeitsverträgen, zum gesetzlichen Mindestlohn und zur Einstellung von Mitarbeitern.


  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses

    Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Urlaubsgeld, Erkrankung, BEM, Reisekosten: Was gibt es hier zu beachten?


  • Schwangerschaft, Pflege, Kinder und Jugendliche, Praktikanten

    Spezialinformationen für die Beschäftigung von Schwangeren, Kindern und Jugendlichen sowie Praktikanten.


  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Informationen zum Thema Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag.

Dossier

Bild: Dossier

Häufig nachgefragt

  • 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche stehen jedem Arbeitnehmer in Deutschland als Erholungsurlaub zu. Arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich kann diese Zahl erhöht werden. (PDF)

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  • Ja. Scheidet der Arbeitnehmer innerhalb der ersten Jahreshälfte aus, steht ihm nur ein Teilurlaubsanspruch zu. Scheidet er dagegen nach der ersten Jahreshälfte aus, steht ihm der volle Urlaubsanspruch zu. (PDF)

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  • Entscheidend für die Berechnung der Urlaubstage, sind die Anzahl der Arbeitstage. Die Formel lautet:

    24 Werktage / 6 Werktage * X Anzahl der Arbeitstage = Urlaubstage pro Jahr (PDF)

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  • Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 €. Zum 1. Juli 2022 steigt er auf brutto 10,45 Euro.

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  • Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Zur Arbeitszeit gehören in der Regel nicht die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Zeiten der Rufbereitschaft. (PDF)

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  • Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. (PDF)

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  • Ja. Auch ein geringfügig entlohnter Beschäftigter hat als Arbeitnehmer die gleichen Rechten und Pflichten wie eine Vollzeitkraft. (PDF)

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  • Eine ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages ist nur möglich, wenn die im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine fristlose Kündigung ist auch ohne Vereinbarung möglich. (PDF)

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  • Nein. Befristete Arbeitsverträge müssen grundsätzlich schriftlich, vor Aufnahme der Tätigkeit, abgeschlossen werden. Andernfalls ist der Vertrag unbefristet. (PDF)

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  • Unzulässig sind Fragen, die die Privatsphäre betreffen. Dazu gehören z.B.: Frage nach Schwangerschaft, ob eine Eheschließung in absehbarer Zeit geplant ist, Fragen zur Familienplanung, politischen Anschauungen, genetischen Veranlagungen. (PDF)

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  • Nein. Das Arbeitsverhältnis kann wirksam nur in Schriftform, also per Papieroriginal mit Unterschrift, beendet werden. Kündigungen per Mail, Telefon oder WhatsApp beenden das Arbeitsverhältnis nicht. (PDF)

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  • Die Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Fristen verlängern sich für den Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Eine andere Regelung kann im Arbeits- oder einem Tarifvertrag getroffen werden. (PDF)

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