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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


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Im-/Exporteur

Die Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen sind zu einem wichtigen Teil einer modernen Volkswirtschaft geworden – gerade auch im Saarland. Im internationalen Handel sind aber eine Vielzahl von Regeln zu beachten – im EU-Binnenhandel weniger, im Drittlandshandel mehr. Außerdem sind sie im ständigen Wandel. Ob Sie als Großhändler, Produzent oder als Gründer tätig sind: die Kenntnis der Regeln sind Voraussetzung für Erfolg im Außenhandelsgeschäft. Von uns erhalten Sie das nötige Prozesswissen: Zum Nachlesen, per Seminar oder im persönlichen Beratungsgespräch.

Außenhandel

in Zahlen

10.344

Ursprungszeugnisse

und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen wurden 2023 von der IHK für Ihre Mitglieder ausgestellt.


Beliebte Artikel

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    Bild: Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

    Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

    Einfach und schnell: Ursprungszeugnisse online beantragen.

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    Bild: Carnet A.T.A.

    Carnet A.T.A.

    Internationales Zollpassierscheinheft für vorübergehende Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland.

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    Außenwirtschaft aktuell

    Informationen über die neuesten Entwicklungen auf den Weltmärkten. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Zoll- und Verfahrensfragen, Veranstaltungshinweise sowie wichtige in- und ausländische Messetermine.

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    Bild: Warenursprung

    Warenursprung

    In der täglichen Praxis der Abwicklung von Im- und Exportgeschäften wird der Begriff des Ursprungs oder Warenursprungs häufig verwendet. Diese Begriffe kennzeichnen im Alltagsgeschäft oftmals drei verschiedene Rechtsbereiche, die alle mit dem Oberbegriff „Ursprung“ angesprochen werden können.

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    Bild: Lieferantenerklärung

    Lieferantenerklärung

    Eine Lieferantenerklärung kann grundsätzlich nur für Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden. Sie ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Präferenzursprungseigenschaft der gelieferten Waren macht, und kann auf Rechnungen, Lieferscheinen, anderen Geschäftspapieren oder auf Vordrucken abgegeben werden.

Themenschwerpunkte


  • Export

    Im Handel mit Drittländern, also Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, sind Besonderheiten zu beachten. Diese Besonderheiten stellen aber nur dann ein Hindernis dar, wenn sie im Vorfeld des Geschäfts nicht berücksichtigt werden.


  • Import

    Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren und der Liberalisierung der Rechtsvorschriften müssen beim Import aus Drittländern, also nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, nach wie vor Besonderheiten berücksichtigt werden.


  • EU-Handel

    Lieferungen und Erwerbe innerhalb der EU werden nicht als Ausfuhren / Einfuhren bezeichnet, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe.


  • Brexit

    Großbritannien ist aus der Europäischen Union ausgetreten. Der sogenannte Brexit wirft für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit dem Land unterhalten, viele brisante Fragen auf.


  • Handelsabkommen

    Der Handel mit Waren und Dienstleistungen trägt in erheblichem Maße zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Dossier

Bild: Dossier
  • 01

    Arbeitskreis Außenwirtschaft

    Der Arbeitskreis bietet interessierten IHK-Mitgliedern aus dem Bereich Zoll und Außenwirtschaft eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Informationsgewinnung. Im Vordergrund steht dabei die Diskussion wichtiger praktischer Probleme bei der Zollabwicklung und im Außenwirtschaftsverkehr aus dem Unternehmensalltag.

  • 02

    Nachbar- und Partnerländer

    Wir informieren Sie über Wirtschaftslage, Handelsbestimmungen, Kooperationschancen sowie über steuerliche und arbeitsrechtliche Bedingungen in wichtigen Ländern, auch zu den Entsendemodalitäten für den Mitarbeiter-Einsatz.

  • 03

    Zahlen zum Außenhandel

    Die Unternehmen im Saarland exportierten im Jahr 2020 Waren im Wert von über 13 Milliarden Euro in alle Welt. Zielland Nummer eins bei den Warenlieferungen ins Ausland bleibt Frankreich.

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    Einstieg in neue Märkte

    Gibt es Förderungen oder Finanzierungshilfen für meine Auslandsvorhaben und wo kann ich diese beantragen? Wer hilft bei der Suche nach Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern im Ausland? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Häufig nachgefragt

  • Hier finden Sie grundsätzliche Informationen, die beim Export zu berücksichtigen sind.

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  • Unternehmen haben die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente - zum Beispiel Handelsrechnungen - online zu beantragen.

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  • Die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) ist mithilfe eines Carnet ATA (internationales Zollpassierscheinheft) möglich. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.

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  • Die Export-App bietet Fach- und Führungskräften aus dem Bereich Export und Außenhandel mobil verfügbares Wissen für die Praxis – jederzeit und überall. Basis der Export-App bildet das Exportlexikon. Hier werden Begriffe und Abkürzungen im Außenhandel kurz und kompakt erläutert. Zudem bietet die App einen aktuellen Überblick zu Export- und Importzahlen, Statistiken, Berichten, Auswertungen und relevanten Neuigkeiten.

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  • Grundsätzlich ist zwischen Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft und Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft zu unterscheiden. Außerdem gibt es jeweils neben Einzelerklärungen (decken eine Sendung ab) die Form einer Langzeiterklärung. Diese deckt Sendungen gleichartiger Waren in einem Zeitraum bis zu zwei Jahren ab

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  • Für Erwerbe innerhalb der EU gelten andere Regeln als für die Einfuhr aus Drittländern. Dabei gibt es auch Einschränkungen für bestimmte Waren, Herkunftsländer und Personen zu beachten.

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