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CARNET A.T.A. - leicht durch den Zoll
+++ AKTUELL:
Neues Versicherungsentgelt im Carnet ATA-Verfahren
ab 1. Januar 2025
+++
Neues Standardverfahren – Ab August 2023 können Carnet ATA/CPD Online beantragt werden.
Das Carnet A.T.A. ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von
Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.
Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.
Eine Übersicht der Anwenderstaaten finden Sie in der Anlage 1.
In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren. Die Industrie- und Handelskammern bzw. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind selbstschuldnerische Bürgen des Carnets A.T.A. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit Euler-Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler-Hermes SA, eine Versicherung abgeschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler-Hermes beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (siehe Anlage 2) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert, ebenso ist damit nicht die Ware versichert.
Bei der IHK Saarland erfolgt die Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD elektronisch. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde kann das ausgedruckte Carnet in Saarbrücken nach vorheriger Terminabsprache abholen.
Neues Standardverfahren – Ab August 2023 können Carnet ATA/CPD Online beantragt werden.
Das Carnet A.T.A. ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von
- Berufsausrüstung,
- Messegut und
- Warenmuster
Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.
Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.
Eine Übersicht der Anwenderstaaten finden Sie in der Anlage 1.
In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren. Die Industrie- und Handelskammern bzw. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind selbstschuldnerische Bürgen des Carnets A.T.A. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit Euler-Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler-Hermes SA, eine Versicherung abgeschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler-Hermes beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (siehe Anlage 2) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert, ebenso ist damit nicht die Ware versichert.
Bei der IHK Saarland erfolgt die Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD elektronisch. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde kann das ausgedruckte Carnet in Saarbrücken nach vorheriger Terminabsprache abholen.
Anlage 1
A | Albanien, Algerien, Andorra, Australien, |
B | Bahrain, Belgien, Belarus (bis auf Weiteres ausgesetzt), Bosnien und Herzegowina, Bulgarien |
C | Chile, China (VR) |
D | Dänemark, Deutschland |
E | Elfenbeinküste (Cote d´Ivoire), Estland |
F | Finnland, Frankreich |
G | Gibraltar, Griechenland, |
H | Hong Kong |
I | Indien, Indonesien, Iran (bis auf Weiteres ausgesetzt), Irland, Island, Israel, Italien |
J | Japan |
K | Kanada, Korea (Rep.), Kroatien, Kasachstan, Katar |
L | Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg |
M | Macau, Madagaskar, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro |
N | Neuseeland, Niederlande, Norwegen |
Ö | Österreich |
P | Pakistan, Peru (ab 30.04.2024), Philippinen (ab 15. Juli 2024), Polen, Portugal |
R | Rumänien, Russische Föderation (bis auf Weiteres ausgesetzt), Republik Nord-Mazedonien |
S | Saudi-Arabien (ab 01.06.2024), Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika |
T | Taiwan (Carnet C.P.D.), Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei |
U | Ungarn, USA, Ukraine (bis auf Weiteres ausgesetzt) |
V | Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vietnam (ab 01.05.2022) |
Z | Zypern |
Vereinigtes Königreich
Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.
Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen in Großbritannien im IT-System „ Goods Vehicle Movement Service (GVMS) “ anmelden.
Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.
Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen. Für die Registrierung ist eine britische EORI-Nummer (https://www.gov.uk/eori) obligatorisch.
Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.
Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen in Großbritannien im IT-System „ Goods Vehicle Movement Service (GVMS) “ anmelden.
Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.
Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen. Für die Registrierung ist eine britische EORI-Nummer (https://www.gov.uk/eori) obligatorisch.
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Versicherungsentgelt Carnet A.T.A.-Verfahren
gültig ab 1. November 2015