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Sachverständiger

Im Wirtschaftsleben ist technischer Sachverstand an allen Ecken und Enden gefragt. Die Bezeichnung „Sachverständiger” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Anders verhält es sich bei den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ihre Bestellung bescheinigt, dass sie auf ihrem Sachgebiet überdurchschnittlich qualifiziert und persönlich geeignet sind. Die Sachverständigen werden von der IHK Saarland darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, persönlich, weisungsfrei und gewissenhaft zu handeln. Sie sind Experten mit Brief und Rundstempel.


Sachverständige

in Zahlen

65

Sachverständige

in 38 Sachgebieten. sind von der IHK Saarland zurzeit öffentlich bestellt und vereidigt.


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    Fachgremium Elektrotechnik

    Wir als IHK Saarland betreuen das Fachgremium Elektrotechnik. Hier erfahren Sie alles rund um die Begutachtung.

Themenschwerpunkte


  • Liste von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Die Industrie- und Handelskammern unterhalten ein bundesweites Verzeichnis der von den IHKn und anderen Kammern bestellten Sachverständigen. Darin führen sie mehr als 8.000 Sachverständige in allen Teilen der Bundesrepublik und in verschiedenen Fachgebieten auf. Gerichte, Behörden, Unternehmen und Verbraucher zeigen mit mehr als 2,5 Millionen Zugriffen im Jahr ein starkes Interesse an diesem Verzeichnis.


  • Informationen rund um das Sachverständigenwesen

    Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und welche Informationspflichten habe ich?


  • Wie läuft das Bestellungsverfahren ab?

    Wir erläutern Ihnen hier das Antragsverfahren, welche notwendigen Unterlagen Sie als Antragsteller bei der erstmaligen und erneuten Bestellung bei uns einzureichen haben. Der Sachkundenachweis ist abhängig von dem beantragten Bestellungsgebiet, Informationen hierzu sind auf der Homepage des IfS einsehbar.


  • Wie werde ich Prüfsachverständiger?

    Alle Informationen rund um die Begutachtung der Prüfsachverständige, dem Ablauf der Begutachtung bis hin zur Vorbereitung durch eine Literatur- und Seminarliste finden Sie hier.

Dossier

Bild: Dossier

Häufig nachgefragt

  • Der Begriff des Sachverständigen ist gesetzlich nicht geschützt. Anders verhält es sich bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf seinem Sachgebiet überdurchschnittlich qualifiziert und persönlich geeignet ist. Er wird darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, persönlich, weisungsfrei und gewissenhaft zu handeln. Er ist zu erkennen an seinem Rundstempel, den er neben seiner Unterschrift unter sein Gutachten setzt.

  • Die Rechte und Pflichten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie die allgemeinen Voraussetzungen für ihre öffentliche Bestellung regelt die von der Vollversammlung der IHK Saarland beschlossene Satzung über die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, kurz Sachverständigenordnung (SVO). Ebenso müssen die Bestellungsvoraussetzungen für jedes Bestellungsgebiet erfüllt sein.

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  • Der Antragsteller muss seinen Antrag bei der IHK Saarland einreichen und alle relevanten Unterlagen beilegen. Wir überprüfen den Nachweis der überdurchschnittlichen Sachkunde und die persönliche Eignung. Nach Anhörung des Ausschusses für das Sachverständigenwesen und die Benennung ehrenamtlicher Richter erfolgt dann die - befristete - Bestellung (PDF)

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  • Das Bestellungsverfahren ist grundsätzlich befristet. Alle fünf Jahre muss der Sachverständige sich einer aufwendigen Überprüfung stellen. Er muss sowohl seine Sachkunde als auch seine persönliche Eignung nachweisen.

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  • Ja. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen sich nachweisbar weiterbilden, besonders durch die regelmäßige Teilnahme an Kursen und Seminaren, die sowohl das eigene Fachgebiet als auch das Sachverständigenrecht betreffen.
    Die IHK Saarland veranstaltet regelmäßig zusammen mit der Handwerkskammer des Saarlandes einen Sachverständigentag, um öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit aktuellen Informationen zu versorgen. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den Sachverständigen findet zudem bei den gemeinsamen Sachverständigenstammtischen statt. Die Veranstaltung ‎richtet sich an bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie auch an Interessenten ‎für eine öffentliche Bestellung.‎

  • Die Industrie- und Handelskammern unterhalten ein bundesweites Verzeichnis der öffentlich bestellten Sachverständigen der IHKs und anderer Kammern. Wir, die IHK Saarland, sind Ihr Ansprechpartner für die Benennung von Sachverständigen. Kommen Sie auf uns zu!

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  • Natürlich für Gerichte, darüber hinaus auch für Behörden, Versicherungen, Unternehmen und private Endverbraucher. Neben der Erstellung von Gutachten hat er auch andere Aufgaben, wie die fachliche Beratung seiner Auftraggeber, die Schiedsgutachtertätigkeit sowie die Prüfung und Überwachung von Projekten.

  • Für die Erstellung von Gutachten gelten strenge Formvorschriften. Die Gutachten sind zu unterschreiben und mit dem Sachverständigenrundstempel zu versehen. Dadurch sind Gutachten der bestellten Sachverständigen leicht als solche erkennbar. Die IHK Saarland wacht über die Einhaltung der Sachverständigenpflichten bei der Erstellung der Gutachten.

  • Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichts tätig, berechnen sich seine Kosten nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Der Stundensatz für die Sachverständigentätigkeit liegt derzeit etwa zwischen 65 und 125 Euro. Daneben werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen, wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Schreibauslagen, Reisen und Übernachtung ersetzt. Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten. Sie sind von der unterliegenden Partei je nach Prozessausgang ganz oder teilweise zu tragen.

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  • Honorare für Privatgutachten sind frei verhandelbar, das JVEG ist nicht anwendbar. Vor Auftragserteilung sollte deshalb die Höhe des Honorars mit dem Sachverständigen persönlich geklärt werden. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet. Üblich sind Stundensätze zwischen 100 und 250 Euro, abhängig vom Sachgebiet.
    Das Honorar für die Erstellung von Schiedsgutachten teilen die Streitparteien i.d.R. untereinander auf.

  • Während eines laufenden Gerichtsverfahrens ist ausschließlich das Gericht für Einwendungen und Beschwerden über einen Sachverständigen zuständig. Das Beschwerdeverfahren bei der IHK Saarland kann daher erst nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtserfahrens eingeleitet werden. Stellt sich heraus, dass die Beschwerde berechtigt ist, können wir aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

  • Wer als Sachverständiger arbeitet, braucht umfassende Praxishilfen. Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS e. V.) hält umfassende Informationen über alle ‎relevanten Themen rund um das Sachverständigenwesen vor. Diese reichen von der richtigen Vertragsgestaltung über die ‎Durchführung einer Ortsbesichtigung bis hin zur Haftung des Sachverständigen.

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