Kennzahl: 2385

IHK-Mitglied

Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vertritt in Selbstverwaltung die Interessen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Unabhängig von Größe und Branche setzen wir uns für bessere Standortbedingungen ein und nehmen die Interessen unserer Mitglieder auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene wahr. Wir erfüllen über 60 vom Staat übertragene Aufgaben. Und wir stehen unseren Mitgliedern in allen unternehmerischen Fragen zur Seite. Zu Guter Letzt haben wir den gesetzlichen Auftrag, für das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns einzutreten und die unternehmerische Verantwortung zu stärken.


IHK Saarland

in Zahlen

59.707

Unternehmen

gehören der IHK Saarland an.


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    Unsere Rechtsgrundlagen

    Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen der IHK Saarland.

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    IHK-Beitrag

    Mit den Beiträgen wird ein Großteil der Kosten der IHK gedeckt. Hier geben wir Ihnen ausführliche Informationen rund um den IHK-Beitrag.

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    Gebühren und Entgelte

    Hier finden Sie einen Überblick über die Gebühren und Entgelte, die die IHK erhebt.

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    Finanzen

    Das Geschäftsjahr der IHK Saarland läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Jahresabschluss wird der Vollversammlung vorgelegt. Sie entscheidet über Entlastung von Präsident, Präsidium und Hauptgeschäftsführer. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen.

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    Vollversammlung

    Die rund 57.000 Mitgliedsunternehmen wählen alle 5 Jahre die IHK-Vollversammlung. Die derzeitige Wahlperiode dauert von 2017 bis 2022. Dann stehen Neuwahlen an.

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    Interessenvertretung

    Die IHK Saarland vertritt die Interessen der saarländischen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung und zwar unabhängig von Größe und Branche. Wir beschäftigen uns intensiv mit Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europa-Ebene.

Themenschwerpunkte


  • Beitragsbescheid

    Wir erklären Ihnen anhand eines konkreten Beitragsbescheids, wie Sie Ihren Beitragsbescheid richtig lesen


  • Berechnung des Beitragsbescheides (PDF)

    Der IHK-Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen.


  • Beitragsbefreiung (PDF)

    Hier finden Sie einen Antrag auf Überprüfung einer Beitragsfreistellung.


  • Gebührentarif (PDF)

    Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller von uns erhobener Gebühren.

Dossier

Bild: Dossier

Häufig nachgefragt

  • Die Industrie-und Handelskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation der gewerblichen Wirtschaft. Das IHK-Gesetz gibt uns den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und garantiert uns dadurch das Recht zur Selbstverwaltung. Wir sind deshalb objektiv und unabhängig vom Staat.

  • Unsere Mitglieder sind alle saarländischen Gewerbetreibenden, mit Ausnahme der Freiberufler, reinen Handwerker und landwirtschaftlichen Betrieben. Zur Zeit haben wir rund 58.000 Mitglieder.

  • Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Wahrnehmung des Gesamtinteresses unserer IHK-zugehörigen Wirtschaft. Deshalb stehen wir auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene mit Politik und Verwaltung in engem Kontakt. Wir setzen uns für die Schaffung von wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen ein. Das können wir nur tun, wenn alle Branchen unabhängig von der Größe des einzelnen Unternehmens unsere Mitglieder sind.

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  • Wenn ein Unternehmen eine Frage hat, findet es bei uns seinen passenden Ansprechpartner. Spezialisten, die ihm helfen, sei es in Fragen der Ausbildung oder Weiterbildung, Recht und Steuern oder Umweltschutz, Verkehr. Gerade für Gründer halten wir einen kompletten Informationsservice zur Verfügung.

  • Der Staat hat mehr als 60 Aufgaben auf uns übertragen. Am meisten ist sicher unsere Rolle in der Berufsausbildung bekannt. Dazu kommt noch eine Fülle von weiteren Aufgaben.

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  • Die Mitgliedschaft in der IHK ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland Pflicht. Mit den Beiträgen der Mitglieder wird ein Großteil der Kosten der IHK-Arbeit abgedeckt. Nur so ist die Unabhängigkeit vom Staat gesichert.

  • Über 40 Prozent der IHK-Mitglieder müssen keinen Beitrag zahlen. Diese Gruppen sind per Gesetz vom Beitrag freigestellt: Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Voraussetzung der Freistellung ist, dass ihr Jahresertrag die Grenze von 5.200 Euro nicht überschreitet.

    Existenzgründer zahlen in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag, wenn sie erstmalig selbstständig tätig sind. In den beiden Jahren danach zahlen sie nur den Grundbeitrag – danach auch die Umlage. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen sind und dass ihr Jahresertrag die Grenze von 25.000 Euro nicht überschreitet.

    Jedes Mitglied erhält jährlich einen Beitragsbescheid, in dem aufgeführt ist, ob und wieviel Beitrag es zu zahlen hat.

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  • Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Der Grundbeitrag ist dabei so gestaffelt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigt wird. Der Umlagesatz wird jährlich festgelegt. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird bei der Berechnung der Umlage ein Freibetrag von 15.340 Euro abgezogen. (PDF)

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  • Die Mitglieder der Vollversammlung legen sowohl den Grundbeitrag wie auch den Umlagesatz für das jeweilige Geschäftsjahr fest. Es ist also die Wirtschaft selbst, die über die Finanzierung ihrer IHK bestimmt.

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  • Gebühren fallen für die Durchführung spezifischer Aufgaben an. Die Erhebung von Gebühren ist in der Gebührenordnung geregelt. Der entscheidende Teil der Gebührenordnung ist der Gebührentarif, der die Gebührenhöhe und den -rahmen festsetzt. (PDF)



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  • Auch das ist Aufgabe der Mitglieder der Vollversammlung.