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Wertgrenzen im Saarland für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben

Aktuelle Wertgrenzen 2026

Für das Saarland gelten spezifische Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und freihändige Vergaben, die sich aus Regelwerken wie der VOB/A, der VOL/A sowie landesspezifischen Richtlinien ergeben. Die nachfolgende Übersicht stellt die aktuellen Wertgrenzen strukturiert dar und zeigt, bis zu welchen Beträgen bestimmte Vergabeverfahren ohne gesonderte Einzelfallbegründung zulässig sind.

Bitte beachten Sie, dass sich Wertgrenzen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder besonderer Umstände jederzeit ändern können. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.

VOB/A

Verpflichtend für Landesdienststellen

Beschränkte Ausschreibung
  • bis 5.404.000 € (EU-Schwellenwert)

Freihändige Vergabe
  • bis 5.404.000 € (EU-Schwellenwert)

Direktauftrag
  • bis 100.000 €

UVgO

Verpflichtend für Landesdienststellen

Beschränkte Ausschreibung
  • bis 216.000 € (EU-Schwellenwert)

Verhandlungsvergabe 
  • bis 216.000 € (EU-Schwellenwert)

Direktauftrag
  • bis 100.000 €

Geltungsbereich
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die VOL/A bzw. VOB/A anzuwenden haben
  • Verpflichtend für Landesdienststellen und Kommunen

Veröffentlichung
  • Allen Landesauftraggebern des Saarlandes wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt Saarland empfohlen, dies ist aber kein Pflichtmedium.
  • Ex-Ante ab 25.000€ (§ 20 Abs. 4) VOB/A
  • Ex-Post (§ 20 Abs. 2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge / ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben
  • Ex-Post (§19 Abs. 2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

Gültigkeit
  • Inkrafttreten: 01.07.2025

Bemerkung

Die aktuellen Wertgrenzen in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Auftragsberatungsstellen Deutschland.