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Wertgrenzen im Saarland für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben
Aktuelle Wertgrenzen 2026
Für das Saarland gelten spezifische Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und freihändige Vergaben, die sich aus Regelwerken wie der VOB/A, der VOL/A sowie landesspezifischen Richtlinien ergeben. Die nachfolgende Übersicht stellt die aktuellen Wertgrenzen strukturiert dar und zeigt, bis zu welchen Beträgen bestimmte Vergabeverfahren ohne gesonderte Einzelfallbegründung zulässig sind.
Bitte beachten Sie, dass sich Wertgrenzen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder besonderer Umstände jederzeit ändern können. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie, dass sich Wertgrenzen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder besonderer Umstände jederzeit ändern können. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben.
VOB/A
Verpflichtend für Landesdienststellen
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Direktauftrag
Beschränkte Ausschreibung
- bis 5.404.000 € (EU-Schwellenwert)
Freihändige Vergabe
- bis 5.404.000 € (EU-Schwellenwert)
Direktauftrag
- bis 100.000 €
UVgO
Verpflichtend für Landesdienststellen
Beschränkte Ausschreibung
Verhandlungsvergabe
Direktauftrag
Geltungsbereich
Veröffentlichung
Gültigkeit
Bemerkung
Die aktuellen Wertgrenzen in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Auftragsberatungsstellen Deutschland.
Beschränkte Ausschreibung
- bis 216.000 € (EU-Schwellenwert)
Verhandlungsvergabe
- bis 216.000 € (EU-Schwellenwert)
Direktauftrag
- bis 100.000 €
Geltungsbereich
- alle öffentlichen Auftraggeber, die VOL/A bzw. VOB/A anzuwenden haben
- Verpflichtend für Landesdienststellen und Kommunen
Veröffentlichung
- Allen Landesauftraggebern des Saarlandes wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt Saarland empfohlen, dies ist aber kein Pflichtmedium.
- Ex-Ante ab 25.000€ (§ 20 Abs. 4) VOB/A
- Ex-Post (§ 20 Abs. 2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge / ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben
- Ex-Post (§19 Abs. 2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €
Gültigkeit
- Inkrafttreten: 01.07.2025
Bemerkung
- Für Gemeinden neue Schwellenwerte durch Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025
Die aktuellen Wertgrenzen in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Auftragsberatungsstellen Deutschland.