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Finanzen & Versicherungen

Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlageberater und Immobiliardarlehensvermittler bedürfen regelmäßig einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wie kommen sie zu ihrer Erlaubnis für ihre Berufsausübung? Wie ihre Registrierung im Vermittlerregister? Wie viele Vermittler und Berater sind aktuell in Deutschland registriert? Welche Beratungs- und Dokumentationspflichten hat die Branche einzuhalten? Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes.


Finanzen & Versicherungen

in Zahlen

2214

saarländische Versicherungsvermittler

sind im Vermittlerregister eingetragen


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    Newsletter für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

    Unser Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche.

Themenschwerpunkte


  • Versicherungsvermittler

    IHK-Spezialinformationen rund um das Thema Versicherungsvermittler


  • Finanzanlagenvermittler

    IHK-Spezialinformationen rund um das Thema Finanzanlagenvermittler


  • Immobiliardarlehensvermittler

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  • Gewerberecht

    Alles Wissenswerte rund ums Gewerberecht

Häufig nachgefragt

  • Als Makler und Mehrfachagent brauchen Sie die Erlaubnis von uns als IHK. Gebundene Vertreter brauchen keine gesonderte Erlaubnis. Außerdem benötigen Sie die Registrierung im Vermittlerregister, die entweder von uns oder von den Versicherungsunternehmen vorgenommen wird.

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  • Alle Vermittler haben ihre Kunden umfassend zu informieren und dies auch über eine Dokumentation nachzuweisen. Ebenso ist ein Beratungsprotokoll zu erstellen.

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  • Im Rahmen des Impressums hat jeder Versicherungsvermittler ebenfalls umfassende Informationen zu geben. Hier lesen Sie nach, was im Impressum stehen muss. R63 (PDF)

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  • Jedermann kann kostenfrei das öffentliche Vermittlerregister einsehen und so feststellen, ob „sein“ Versicherungsvermittler dort registriert ist.

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  • Hierfür wurde der Ombudsmann als Schlichter bei Versicherungen eingerichtet. An ihn kann sich jeder wenden. (PDF)

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  • Sie brauchen eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde und eine Registrierung im Vermittlerregister.

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  • Hier gibt es zum 1. August 2020 gravierende Änderungen, die jeder Finanzanlagenvermittler zu beachten hat. (PDF)

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  • Sie müssen auf Ihre Kosten Ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfbericht der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres zukommen lassen. (PDF)

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  • Wer Immobiliar-Verbraucherdarlehen oder eine entsprechende Finanzierungshilfe (hauptsächlich sog. Finanzierungsleasingvertrag) vermitteln möchte oder Dritte zu solchen Verträgen beraten möchte, ist Immobiliardarlehensvermittler. Er braucht eine eigenständige Erlaubnis. (PDF)

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  • Ja, auch er muss sich im öffentlich einsehbaren Vermittlerregister eintragen lassen.

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  • Ja. Sowohl Versicherungs-, Finanzanalgen- als auch Immobiliardarlehensvermittler brauchen einen Sachkundenachweis.

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  • Bei uns in der IHK. Informationen zu den gleichgestellten Abschlüssen, Termine, Kosten und Anmeldungen können Sie unserer Homepage entnehmen.

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