Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 9.8650

Das Weiterbildungsstipendium

Eine Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für den Start ins Berufsleben und zugleich der Ausgangspunkt für eine berufliche Karriere durch weitere Qualifizierung.

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Stipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf absolviert haben.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)“ koordiniert die bundesweite Durchführung.

Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Sie dabei, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern.

Im Rahmen des Stipendiums sind deshalb grundsätzlich alle anspruchsvollen - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig, die Sie persönlich und berufliche weiterbringen. Dabei ist  bewusst ein breites Spektrum geboten:
  • fachbezogene, berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfortbildung (Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-kauffrau usw.)
  • fachübergreifende und soziale Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik,  Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Gehöre ich zur Zielgruppe?

Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist daher ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden. Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

Wie sind die Bewerbungsvoraussetzungen?

  • Eine abgeschlossene Ausbildung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.

Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

Sie erfüllen die Bewerbungsvoraussetzungen?

Dann bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:
  • Bewerber-Stammblatt (pdf-Datei, 63 KB)
  • Kopie IHK-Prüfungszeugnis
  • Kopie Berufsschulabschlusszeugnis
  • Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers (kein Arbeitsvertrag!),
bzw. Bescheinigung der Arbeitsagentur, falls Sie arbeitsuchend gemeldet sind

Falls in Ihrem Fall für die Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen notwendig, müssen ebenfalls Nachweise über anrechenbare Zeiten (wenn Altersgrenze von 25 Jahren überschritten), besondere Qualifikationen im Leistungswettbewerb bzw. Empfehlungsschreiben (wenn die Abschlussprüfung mit weniger als 87 Punkten absolviert wurde) beigefügt sein.

 Senden Sie Ihre kompletten Unterlagen dann bitte an folgende Anschrift:

IHK Saarland
Laura Franz
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken

……oder per Mail: laura.franz@saarland.ihk.de

Bewerbungsschluss ist regelmäßig der 31. März eines Jahres.
Nur vollständige Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil!
Bewerbungsunterlagen können nicht zurück geschickt werden.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie sich noch nicht für eine Weiterbildung entschieden haben, nur der Wunsch und die Bereitschaft müssen vorhanden sein!

Wie ist der Ablauf, wenn Sie Stipendiat/in geworden sind?

Sie haben dann die Möglichkeit, über 3 Jahre (Aufnahmejahr + zwei weitere Jahre) bis zu 8.700 EUR für Ihre Weiterbildungswünsche zu beantragen. Hier ist nur zu beachten, dass Sie vor Beginn der Maßnahme den Antrag auf Förderung bei uns eingereicht haben.

WICHTIGER HINWEIS:

Falls Sie eine längerfristige Weiterbildungsmaßnahme beginnen wollen, bevor Ihre Aufnahme ins Förderprogramm feststeht, beachten Sie unbedingt, dass Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen werden, nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden können:
  • Die Bewerbung um das Stipendium ist vor Beginn der Maßnahme erfolgt
  • Im Aufnahmeantrag (Bewerber-Stammblatt) muss die Maßnahme genannt werden
  • Die Maßnahme ist „längerfristig“, d. h., sie läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme.