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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


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Raumordnung und Bauleitplanung

Die IHK als Anwalt und Ansprechpartnerin in Planungsfragen
Die hoheitliche Raumplanungen – also Landesplanung und kommunale Bauleitplanung - bilden eine wichtige Voraussetzung für die Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben. Durch die Ausweisung von planungsrechtlich abgesicherten Ansiedlungsflächen erhalten die Unternehmen die erforderliche Investitionssicherheit. Darüber hinaus bietet das Planungsrecht auch Abwehransprüche gegen störempfindliche Nutzungen in der Nachbarschaft, die die betriebliche Fortentwicklung beeinträchtigen könnten. Die IHK ist als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ in die Planverfahren eingebunden und vertritt dort die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. Sie schenkt den Planfestsetzungen hohe Aufmerksamkeit. Pro Jahr werden ca. 130 Pläne begutachtet. Wenn die Planinhalte direkt betriebliche Interessen berühren, findet eine Ermittlung der Sachverhalte und eine Beratung der betroffenen Firmen vor Ort statt.

Typische Problemstellungen sind:
  • Heranrückende Wohnbebauung an Industrie- und Gewerbebetriebe
  • Falsche Überplanung bereits bestehender Industrie-, Gewerbe- und Mischgebiete
  • Raumordnungsverfahren für größere gewerbliche Vorhaben, wie Rohstoffgewinnung, „Masterflächen“ für Industriegroßvorhaben, Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
Als Träger öffentlicher Belange nimmt die IHK auch zu Bebauungsplänen Stellung, die die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe planungsrechtlich ermöglichen sollen. Zudem wird die IHK auch bei sogenannten landesplanerischen Zielabweichungsverfahren beteiligt, wo es auch darum geht, „Gewerbliche Vorranggebiete“ (also potentielle Ansiedlungsflächen für produzierendes Gewerbe) zugunsten großflächiger Handelsnutzungen umzuwidmen. In beiden Fällen  werden die Pläne kritisch geprüft, weil Ansiedlungsflächen für Industriebetriebe im Saarland grundsätzlich knapp sind und der Besatz mit großflächigen Handelsbetrieben hierzulande im Bundesvergleich bereits jetzt schon überdurchschnittlich hoch ist.

Lotse in Genehmigungsfragen

Gerade für kleine und mittlere Betriebe sind bau- und emissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren oftmals ein Buch mit sieben Siegeln:
  • Ist für ein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung erforderlich?
  • Wer ist die zuständige Genehmigungsbehörde?
  • Wer ist da der richtige Ansprechpartner?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Wer hilft, wenn es beim Antrag zu Verzögerungen kommt?
  • Kann das Vorhaben an dem vorgesehenen Standort überhaupt verwirklicht werden?
In all diesen Fragen kann die IHK kompetent beraten und den Betrieben wichtige Hilfestellungen geben. Oft ist die IHK auch als Mediator gefragt, wenn es zwischen den einzelnen zu beteiligenden Behörden zu Abstimmungsproblemen kommt und dadurch gewerbliche Vorhaben „zwischen die Mühlen der Bürokratie“ geraten.

Gewerbeflächen

Die Suche nach freien und verfügbaren Gewerbeflächen ist eine zumeist schwierige und individuelle Angelegenheit. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen hinsichtlich Lage, Größe, Ausnutzbarkeit und Preis. Auch spielen die harten und weichen Standortfaktoren eine ebenso wichtige Rolle wie die speziellen planerischen, verkehrlichen und sonstigen Faktoren des konkreten Betriebsstandortes. Deswegen hält die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes keine eigene aktuelle Übersicht über die verfügbaren Areale vor, sondern arbeitet eng und vertrauensvoll mit der Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH (SBB) zusammen. Gewerbeflächenmanagement und gewerbliche Immobilienentwicklung sind die Kernkompetenzen der SBB.

Stellungnahmen