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Informationen zur Energiesteuer/Ökosteuer

Ihre Ökosteuer selbst berechnen können Unternehmen mit Hilfe einer von der IHK Lippe zu Detmold entwickelten Excel-Tabelle. Sie finden das aktuelle "Energiesteuerberechnungsmodul", das ab sofort die Tabellenblätter für das Antragsjahr 2015 enthält und die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt, zum Download auf der Website der IHK Lippe zu Detmold. Neu ist zudem ein Tabellenblatt, das die Veränderung der Rückerstattungsansprüche durch die gesunkenen Rentenversicherungsbeiträge anzeigt.

Formulare zur Steueranmeldung und zur Beantragung der Steuererstattungen finden sich im elektronischen Formular-Center der Bundeszollverwaltung in den Rubriken "Energiesteuer" und "Stromsteuer".

Der Spitzenausgleich nach §10 StromStG und §55 EnergieStG wird für die Antragsjahre 2013 und 2014 nur noch gewährt, wenn das Unternehmen nachweist, dass es im Antragsjahr oder früher die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (Ausgabe Dezember 2011) bzw. eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (EU-Ökoaudit) begonnen oder bereits abgeschlossen hat.

Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission in der jeweils geltenden Fassung) können anstelle dieser Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz anwenden. Sie müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 (Ausgabe Dezember 2012) entsprechen.

EMAS-Unternehmen können bei ihrer Registrierungsstelle eine Bestätigung über die Gültigkeit ihrer Registrierung anfordern. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich im nachfolgenden Merkblatt.