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Keine eigene Nebentätigkeit während bezahlter Arbeitszeit
01.04.2020
Diesen Grundsatz bekam ein Arbeitnehmer zu spüren, der trotz ausdrücklichen Verbots die IT-Infrastruktur seines Arbeitgebers für seine eigene gewerbliche Tätigkeit nutzte - und das auch noch während seiner bezahlten Arbeitszeit. Die Konsequenz: seine fristlose Kündigung. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied. Dieses Arbeitsverhalten ist ein so schwerwiegender Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Pflicht, dass auch eine fristgemäße Kündigung als milderes Mittel nicht in Frage kam.
LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 66/19 vom 24.10.2019
LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 66/19 vom 24.10.2019