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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 9.13805

Aufstiegsbonus (Meisterbonus)

Die saarländische Landesregierung würdigt den Abschluss einer IHK-Fortbildungsprüfung mit einer Bonuszahlung in Höhe von 1.000,- Euro. Der Bonus wird für Fortbildungsqualifikationen gewährt, die im Zeitraum vom 01.01.2022 bis voraussichtlich zum 31.12.2026 erfolgreich abgeschlossen werden, sofern keine Verlängerung dieses Programms beschlossen wird.

Die Fortbildungsqualifikation muss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Niveau 6 oder 7, verbindlich zugeordnet sein. Hierbei ist deren Ausweis im öffentlichen DQR-Verzeichnis (www.dqr.de). Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss bei Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung im Saarland nachgewiesen werden.

Information zum Antragsverfahren

Die IHK Saarland ist vom Zuwendungsgeber beauftragt, ausschließlich Anträge für Abschlüsse zu bescheiden, deren Prüfungszeugnisse durch Industrie- und Handelskammern ausgestellt wurden.

Ein Antrag kann frühestens nach dem Zugang des abschließenden Prüfungsergebnisbescheides gestellt werden. Der Antrag ist spätestens binnen drei Monaten nach Datum der Ergebnisfeststellung zu stellen (Antragsfristablauf!).

Prüfungsabsolventen der IHK Saarland reichen folgende Unterlage ein:
  • Offizielles Antragsformular
  • Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis (beidseitig)
Prüfungsabsolventen einer anderen IHK reichen folgende Unterlagen ein:
  • Offizielles Antragsformular
  • Kopie des Prüfungszeugnisses
  • Freigabeerklärung zum Datenabgleich mit der prüfenden Stelle
  • Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis (beidseitig)
Bei Bewilligung erfolgt eine Überweisung der Bonuszahlung auf die im Antragsformular anzugebende Kontoverbindung.

Wichtige Versandhinweise:

Sie können Ihre Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail-Anlagen (Foto  oder PDF) an den u. a. Ansprechpartner
oder auf dem Postweg an uns senden.

Dabei ist maßgeblich, dass Ihr Antrag fristgerecht (s.o.) bei uns eingeht. Der Antragsteller trägt das Risiko für die rechtzeitige Zustellung, egal auf welchem Versandweg!
Dies gilt auch, falls Ihre E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird oder wenn Ihre Sendung auf dem Postweg verloren gehen sollte.
Sofern Ihr Antrag erst nach Ablauf der Ausschlussfrist bei uns ankommt, ist dieser, gemäß geltender Vorschriften des Zuwendungsgebers, abzulehnen.

Unsere Empfehlungen:
  • Senden Sie uns Ihren Antrag möglichst frühzeitig zu, sobald das Prüfungsergebnis vorliegt.
  • Fragen Sie bei uns nach, falls Sie binnen 14 Tagen nach Einsendung keine Bestätigung (per E-Mail) oder einen Bescheid (per Post) erhalten haben.
  • Sollten Sie Ihren Antrag kurz vor Fristablauf stellen, geben Sie diesen bestenfalls persönlich bei uns ab und lassen sich den Eingang bestätigen!