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Kennzahl: 9.4008

Neuerungen im Fahrpersonalrecht

Im Bereich Güterkraftverkehr und Personenbeförderung gab es bereits im Jahr 2006 zahlreiche Neuerungen und Änderungen des Fahrpersonalrechts. So brachte die Neufassung der europäischen Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten bereits seit 1. Mai 2006 geänderte Mitführungspflichten für das Fahrpersonal sowie die Einbaupflicht eines Digitalen Tachographen in Neufahrzeuge mit sich. Zum 11. April 2007 traten weitere Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten in Kraft. Es ändern sich unter anderem die Möglichkeiten der Aufteilung bei der Fahrtunterbrechung und der Tagesruhezeit sowie die Regelungen zur Verkürzung der Tages- und Wochenruhezeit.

Das Inkrafttreten der neuen Lenk- und Ruhezeitenverordnung VO (EG) Nr. 561/2006 macht eine Anpassung des deutschen Fahrpersonalgesetzes (FPersG) bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersVO) notwendig. Der deutsche Gesetzgeber muss etwa darüber entscheiden, welche der optionalen Ausnahmeregelungen des Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006 in deutsches Recht übernommen werden.

Durch die Umsetzung der EG-Arbeitszeitrichtlinie für den Straßenverkehr in nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 21a des Arbeitszeitgesetzes) ist die Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden festgelegt (bei Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden) und die Obergrenze der wöchentlichen Lenkzeit auf 56 Stunden.

Im Folgenden haben wir einige Merkblätter sowie die entsprechenden Gesetzestexte zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.