Personaldienstleistungen
Personaldienstleistungen im Saarland
in Zahlen
9.000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es in der Zeitarbeit
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Grundlage der Zeitarbeit: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
In Deutschland sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
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Die Bundesagentur für Arbeit: Marktüberwachung und Erlaubnisgeber für Betriebe der Zeitarbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtsführende Behörde für alle Verleihbetriebe, die in Deutschland tätig sind. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der BA. Die BA-Regionaldirektionen prüfen regelmäßig die Einhaltung der AÜG-Regelungen durch die Zeitarbeitsunternehmen vor Ort.
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Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung: Was ist das? Wann liegt sie vor? Wann ist sie erlaubnispflichtig? Wie wird sie gegen andere Formen des Personaleinsatzes abgegrenzt? Welche Pflichten haben Verleiher? Diese und andere Fragen beantwortet unser spezielles Arbeitsrechtsmerkblatt für die Arbeitnehmerüberlassung.
Themenschwerpunkte
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Sie suchen einen geeigneten Personaldienstleister?
Unsere Datenbank hilft Ihnen, mit nur wenigen Klicks den passenden Personaldienstleister im Saarland zu finden.
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Branchenforum Personaldienstleistungen
Das Forum Personaldienstleistungen wurde gegründet, um die im Saarland aktiven Unternehmen aus den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Personalvermittlung zu einem Netzwerk zu verknüpfen. Es soll vor allem eine Plattform für das Knüpfen von Kontakten und den Informationsaustausch bieten.
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Vorträge zum Thema Personaldienstleistungen
Das Forum Personaldienstleistungen führt in unregelmäßigen Abständen Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Zeitarbeit und zur Entwicklung des Marktes für Personaldienstleistungen durch. Die Vorträge dieser Veranstaltungen stehen zum Abruf bereit.
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Branchenverbände der Personaldienstleister
Auch bei den Personaldienstleistern gibt es eine Reihe von Branchenvereinigungen. Diese Verbände treten u.a. als Tarifpartner beim Abschluss von Tarifverträgen für die Zeitarbeit auf und vertreten die Interessen der Branche gegenüber Politik und Verwaltung.
Dossier
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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008)
Kostenloser Download der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) mit Erläuterungen.
Häufig nachgefragt
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Brauche ich für die Überlassung von Arbeitskräften an andere Betriebe eine Erlaubnis?
Die gewerbliche Überlassung von Arbeitskräften ist grundsätzlich erlaubnispflichtig, wenn der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt wurde. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt Details und Ausnahmen, etwa wenn einmalig Arbeitnehmer überlassen werden, die nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt wurden, um eine kurzfristig aufgetretene Arbeitsspitze in einem anderen Unternehmen abzudecken.
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Ist eine gewerbliche Überlassung von Arbeitskräften in Betrieben des Baugewerbes zulässig?
Nein, die die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist grundsätzlich verboten (§ 1b Satz 1 AÜG).
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Brauche ich für die Vermittlung von Arbeitskräften eine Erlaubnis?
Nein, die Vermittlung von Arbeitskräften ist eine erlaubnisfreie wirtschaftliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist hierfür ausreichend.