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Neue Förderrichtlinie: KMU Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch diese sollen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in die Lage versetzt werden, externen Rat bei anstehenden unternehmerischen Herausforderungen einzuholen.
Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.


Wie hoch ist der Zuschuss?

Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % oder 80 % der förderfähigen Beratungskosten in Höhe von maximal 3.500 Euro.

Standort der beratenen Betriebsstätte
Fördersatz 
maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer
   (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)  
   Region Lüneburg
   Region Trier
80% 2.800 EUR
Alte Bundesländer
   (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)  
   Region Berlin
   Region Leipzig  
50% 1.750 EUR
                      
 
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (31.12.2026).

In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.