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Neue Förderrichtlinie: KMU Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt
Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch diese sollen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in die Lage versetzt werden, externen Rat bei anstehenden unternehmerischen Herausforderungen einzuholen.
Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % oder 80 % der förderfähigen Beratungskosten in Höhe von maximal 3.500 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (31.12.2026).
In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.
Standort der beratenen Betriebsstätte |
Fördersatz |
maximaler Zuschuss |
---|---|---|
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier |
80% | 2.800 EUR |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Region Berlin Region Leipzig |
50% | 1.750 EUR |
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (31.12.2026).
In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.