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Kennzahl: 9.4199

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG

Der/Die Auszubildende kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Für die vorzeitige Zulassung sind überdurchschnittliche Leistungen erforderlich.

Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistungen muss der Ausbildungsbetrieb bescheinigen, dass bis zum Zeitpunkt der beantragten vorzeitigen Prüfung, die für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und von dem / der Auszubildenden beherrscht werden.

Hinsichtlich der Beurteilung der berufsschulischen Leistungen muss bei Anträgen auf vorzeitige Zulassung folgendes beachtet werden
  • der Notendurchschnitt bei einer halbjährigen Verkürzung beträgt mindestens 2,50,
  • der Notendurchschnitt bei einer ganzjährigen Verkürzung beträgt mindestens 2,00.
In den prüfungsrelevanten Lernfeldern darf keine Leistung schlechter als ausreichend sein.

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist mit dem entsprechenden Formular bei der IHK Saarland bis zum jeweiligen Anmeldeschluss einzureichen.
(Anmeldeschluss Sommer: Ende Januar, Winter: Ende August).

Über den Antrag entscheidet die IHK Saarland gemäß § 46 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Nach Genehmigung des Antrages auf vorzeitige Zulassung erfolgt der Versand der Anmeldung zur Abschlussprüfung, jedoch nicht vor dem regulären Anmeldeschluss der Abschlussprüfung.

Achtung!
Es wird das arithmetische Mittel aus allen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erteilten Schlussnoten abgeschlossener Lernfelder zuzüglich der letzten Zeugnisnoten noch nicht abgeschlossener Lernfelder gebildet.
Eine Gewichtung nach Unterrichtsstunden wird dabei nicht durchgeführt. Das Ergebnis dieser Berechnung wird mit einer Nachkommastelle angegeben, wobei nicht gerundet wird. Als Note im Lernfeldunterreicht wird
daraufhin diejenige Notenstufe in den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung übernommen, die sich durch kaufmännisches Runden ergibt.

Zur Ermittlung der Note im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde wird das arithmetische Mittel aus allen bisher erteilten Zeugnisnoten berechnet und die ebenfalls durch kaufmännisches Runden ermittelte Notenstufe
übernommen. Sollte das Fach bereits abgeschlossen sein, wird die Schlussnoten übernommen.


Antrag

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Ansprechpartnerinnen für kaufmännische Zwischen- und Abschlussprüfungen:
Ansprechpartner/-innen für technisch-gewerbliche Zwischen- und Abschlussprüfungen: