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Rüstungsgüter und Exportkontrolle
Unternehmen, die Waren exportieren oder an die Rüstungsindustrie liefern, sehen sich zwangsläufig mit der Thematik der Ausfuhrkontrolle konfrontiert.
Grundsätzlich unterliegt der deutsche Außenhandel keinen Beschränkungen, es gibt jedoch begründete Ausnahmen im europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht. Verbote und Genehmigungspflichten für Ausfuhren greifen dann, wenn Exporte die europäische bzw. nationale Sicherheit gefährden oder diplomatische und militärische Konflikte provozieren könnten.
Da die Bundesrepublik Deutschland z.B. in Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Beschlüsse des Rates der Europäischen Union über wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik oder Beschlüssen der Internationalen Exportkontrollregime eingebunden ist und hat man auch die Verpflichtungen diese umzusetzen.
Vor allem bei Sicherheitstechnologien, Waffen und Dual-Use-Gütern, die für zivile und militärische Zwecke eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, dass eine Lieferung bzw. ein Export von Ausfuhrkontrollen betroffen ist.
Die Genehmigungspflichten beziehen sich hauptsächlich:
Rüstungsgüter, die nicht als Kriegswaffen einzustufen sind, z.B. Jagd- sowie Sportgewehre, bedürfen keiner gesonderten Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern lediglich einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz.
Auch Handels- und Vermittlungsgeschäfte für Rüstungsgüter, Waffen und Munition unterliegen gesetzlichen Regelungen und Genehmigungen.
Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der deutschen Zollverwaltung und auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Links:
• Bundeszollverwaltung: Zoll online - Exportkontrolle
• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA - Ausfuhrkontrolle
• Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWE - Ausfuhr und Rüstungsexportkontrolle
Grundsätzlich unterliegt der deutsche Außenhandel keinen Beschränkungen, es gibt jedoch begründete Ausnahmen im europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht. Verbote und Genehmigungspflichten für Ausfuhren greifen dann, wenn Exporte die europäische bzw. nationale Sicherheit gefährden oder diplomatische und militärische Konflikte provozieren könnten.
Da die Bundesrepublik Deutschland z.B. in Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Beschlüsse des Rates der Europäischen Union über wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik oder Beschlüssen der Internationalen Exportkontrollregime eingebunden ist und hat man auch die Verpflichtungen diese umzusetzen.
Vor allem bei Sicherheitstechnologien, Waffen und Dual-Use-Gütern, die für zivile und militärische Zwecke eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, dass eine Lieferung bzw. ein Export von Ausfuhrkontrollen betroffen ist.
Die Genehmigungspflichten beziehen sich hauptsächlich:
- aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG),
- der Außenwirtschaftsverordnung (AWV),
- der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO),
- der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung),
- der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung)
- sowie aus diversen Embargoverordnungen
- und ebenso dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Rüstungsgüter, die nicht als Kriegswaffen einzustufen sind, z.B. Jagd- sowie Sportgewehre, bedürfen keiner gesonderten Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern lediglich einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz.
Auch Handels- und Vermittlungsgeschäfte für Rüstungsgüter, Waffen und Munition unterliegen gesetzlichen Regelungen und Genehmigungen.
Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der deutschen Zollverwaltung und auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Links:
• Bundeszollverwaltung: Zoll online - Exportkontrolle
• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA - Ausfuhrkontrolle
• Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWE - Ausfuhr und Rüstungsexportkontrolle