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Aktuelles

Kennzahl: 17.16442

Änderungen bei Inkasso-Unternehmen ab 01.10.2021: neue Aufklärungspflichten und niedrigere Inkassokosten

18.08.2021

Das Inkasso-Unternehmen muss künftig klar und verständlich bei der ersten Geltendmachung von Forderungen über die Rechtsfolgen seiner Handlungen informieren. Dies gilt bei Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen und bei Schuldanerkenntnissen. Außerdem gibt es neue Regelungen zu den Inkassokosten: der Gläubiger kann die Kosten des Inkassodienstleisters vom Schuldner nur bis zu derjenigen Höhe als Schadensersatz verlangen, die einem Rechtsanwalt auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehen würde. Mehr Informationen geben wir Ihnen in unserem Infoblatt G11 „Inkasso “.