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Kennzahl: 17.17236

Arbeitgeber aufgepasst: Neue verpflichtende Inhalte für Arbeitsverträge ab 01.08.2022

27.07.2022

Ein Arbeitsvertrag sollte möglichst schriftlich geschlossen werden. So sieht das auch das Nachweisgesetz, das zum 01.08.2022 Änderungen beim Inhalt der Arbeitsverträge vorsieht. Danach müssen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich festgehalten werden. Bislang war ein Verstoß gegen dieses Schriftformerfordernis ohne Konsequenzen. Dies ändert sich jetzt. Es können Bußgelder bis zur Höhe von 2.000 € erhoben werden. Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Arbeitsverträge zu ändern. Umfassende Informationen zum neuen Nachweisgesetz enthält das Infoblatt A01 „Worauf Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages achten sollten: Checkliste“.