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Auch Faxanfrage nur mit Einwilligung
17.04.2013
Der Betreiber einer Wirtschaftsdatenbank hat ein Unternehmen per Fax angeschrieben und um Angaben des Betriebes gebeten. Bereits diese Faxanfrage mit einem Auskunftsschreiben ist eine unzulässige belästigende Wettbewerbshandlung, urteilte das LG Ulm am 11.01.2013 (Az.: 10 O 102/12). Grundsätzliche sind für alle Wege der Kontaktaufnahme die Vorgaben des § 7 UWG einzuhalten, also die entsprechenden Einwilligungen des Adressaten für den Versand von Faxmitteilungen einzuholen. Weitere Informationen finden Sie hier.