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Aus GEZ-Gebühren wird Rundfunkbeitrag
12.12.2012
Zum 01.01.2013 wird der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr ersetzen. Künftig wird die Höhe des zu zahlenden Beitrages bei Selbstständigen abhängig gemacht von der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeugen. Diese Kriterien wurden im Laufe des Jahres 2012 bei den Unternehmen selbst er-hoben und bilden nun die Basis für die Festlegung des Rundfunkbeitrags.
Für Kleinunternehmen und auch Existenzgründer ist diese Neuregelung vorteilhaft. Nach neuer Regelung muss er mit einer Betriebsstätte und einem Firmenwagen ab 2013 monatlich nur noch 5,99 € zahlen. Dies ist ein Drittel der Höhe der Gebühr, die nach der alten Regelung fällig werden würde. Weitere Details zum neuen Rundfunkbeitrag finden Sie unter der Kennzahl 43.
Für Kleinunternehmen und auch Existenzgründer ist diese Neuregelung vorteilhaft. Nach neuer Regelung muss er mit einer Betriebsstätte und einem Firmenwagen ab 2013 monatlich nur noch 5,99 € zahlen. Dies ist ein Drittel der Höhe der Gebühr, die nach der alten Regelung fällig werden würde. Weitere Details zum neuen Rundfunkbeitrag finden Sie unter der Kennzahl 43.