Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.14633

Basis-Zinssatz unverändert bei -0,88 Prozent

10.07.2019

Wird trotz Vertragserfüllung nicht gezahlt, kommt der Schuldner in Zahlungsverzug. Ab dem Verzugszeitpunkt kann der Gläubiger 5 Prozentpunkte, unter Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Verzugszinsen geltend machen. Dieser Basiszinssatz ändert sich immer zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres. Er beträgt ab dem 01.07.2019 -0,88 Prozent. Da 2019 kein Schaltjahr ist, wird die Zinsberechnung für das Jahr 2019 mit 365 Zinstagen durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2019 beläuft sich der Zinssatz auf 4,12 Prozent, wenn der Schuldner eine Privatperson ist und auf 8,12 Prozent, wenn der Schuldner ein Unternehmer ist. Zum 01.01.2020 legt die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz erneut fest.