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Das kann ich doch umtauschen?!
03.12.2025
Das Weihnachtsgeschäft findet
nicht nur vor, sondern auch nach Weihnachten statt. Viele lösen ihre Gutscheine
ein oder tauschen das Geschenk um. Wichtig zu wissen: Es besteht grundsätzlich
kein Recht auf Umtausch im stationären Einzelhandel. Einzige Ausnahme: Das
Geschenk hat einen Mangel. Dann ist der Händler verpflichtet, nach den
gesetzlichen Gewährleistungsregelungen die Ware auszutauschen. Ist dies nicht
der Fall, steht es ihm frei, die Ware freiwillig zurückzunehmen, einen
Wertgutschein dafür auszustellen oder einen Geldbetrag an den Kunden zu geben. Nähere
Informationen finden Sie
hier
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