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Veranstaltung
Kennzahl: 15.17088
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  3. Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen
Donnerstag, 07. Juli 2022, 17:00 - 19:30 Uhr
IHK Saarland, Saarbrücken

Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen

Kennzahl:
15.17088
Anmeldeschluss:
06.07.2022

Der Gesetzgeber hat die Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechtes zu Beginn des Jahres 2022 tiefgreifend reformiert. Dabei sollen insbesondere die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Die Änderungen haben aber auf alle Branchen und insbesondere auch für Automobilzulieferer signifikante Auswirkungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält nunmehr einen komplett überarbeiteten Sachmangelbegriff, der neben vereinbarten Anforderungen auch s. g. objektive Anforderungen und Montageanforderungen umfasst. International verbleibt es andererseits unter Geltung des UN-Kaufrechts bei der bisherigen Rechtslage.
Unser Referent, Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach Rechtsanwälte, Saarbrücken zeigt auf, wie sich diese neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis auswirken und was bei der Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen zu beachten ist.
Zur Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein.
Programm:
17:00 Uhr Herzlich willkommen
Dr. Carsten Meier, Geschäftsführer IHK Saarland
17:10 Uhr
Keynote: „Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“
Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei
17:45 Uhr
Fragen & Antworten
18:00 Uhr
Herzlicher Dank und Ausblick
Armin Gehl, Geschäftsführer autoregion e. V.
18:15 Uhr
Get-Together bei Getränken und Fingerfood
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bitte teilen Sie uns Ihr Kommen bis zum 30. Juni mit.

Ansprechpartner

Carsten Meier (Bild) | November 2021

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Funktion: Geschäftsführer

Dr. Carsten Meier

Tel.: +49 681 9520-400Fax: +49 681 9520-488E-Mail:

Veranstalter

IHK Saarland, autoregion e. V.

Veranstaltungsort

IHK Saarland

Franz-Josef-Röder-Straße 9

66119 Saarbrücken