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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.17088

Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen


Termin:
Donnerstag, 07. Juli 2022, 17:00 - 19:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 -3
Der Gesetzgeber hat die Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechtes zu Beginn des Jahres 2022 tiefgreifend reformiert. Dabei sollen insbesondere die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Die Änderungen haben aber auf alle Branchen und insbesondere auch für Automobilzulieferer signifikante Auswirkungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält nunmehr einen komplett überarbeiteten Sachmangelbegriff, der neben vereinbarten Anforderungen auch s. g. objektive Anforderungen und Montageanforderungen umfasst. International verbleibt es andererseits unter Geltung des UN-Kaufrechts bei der bisherigen Rechtslage.

Unser Referent, Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei Brombach Rechtsanwälte, Saarbrücken zeigt auf, wie sich diese neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis auswirken und was bei der Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen zu beachten ist.

Zur Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein.

Programm:

17:00 Uhr    Herzlich willkommen
Dr. Carsten Meier, Geschäftsführer IHK Saarland

17:10 Uhr   
Keynote: „Das neue Kaufrecht – was Automobilzulieferer beachten müssen“
Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei

17:45 Uhr   
Fragen & Antworten

18:00 Uhr    
Herzlicher Dank und Ausblick
Armin Gehl, Geschäftsführer autoregion e. V.

18:15 Uhr   
Get-Together bei Getränken und Fingerfood

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bitte teilen Sie uns Ihr Kommen bis zum 30. Juni mit.