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Aktuelles

Kennzahl: 17.15157

EU-Konsultation zu EU-Handelsabkommen mit Japan – Frist: 30.04.2020

31.03.2020

Die EU-Kommission führt eine Konsultation zu Erfahrungen und Wünschen von Unternehmen zum EU-Handelsabkommen mit Japan durch. Die Rückmeldefrist ist der 30.04.2020. Hier können Sie an der Konsultation teilnehmen.

Wegen aufwendiger Zollbürokratie nutzen viele Unternehmen die Zollvorteile internationaler Handelsabkommen nicht aus. Zur Lösung dieses Problems hat der DIHK 2019 ein Ideenpapier für moderne Handelsabkommen erstellt.