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13.08.2021

EU genehmigt neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Förderrichtline und Förderaufruf veröffentlicht

Grünes Licht aus Brüssel: Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMVI zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der erste Förderaufruf vom 2. August 2021, abrufbar auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) .

Vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung der EU-Kommission ist eine Aufnahme von Wasserstofftankstelleninfrastruktur in die Förderung für die nächsten Förderaufrufe geplant. Ein Förderaufruf für Wasserstofftankstelleninfrastruktur im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wird zudem in der zweiten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht. Über das NIP kann Tankinfrastruktur unabhängig von der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert werden.

Weitere Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie .

NOW-Online-Seminar: Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge

am 12. August 2021, 14.00-15.00 Uhr

Der erste Förderaufruf des Förderprogramms für klimafreundliche Nutzfahrzeuge wurde veröffentlicht. Wie genau diese Förderung aussieht, wer sich fördern lassen kann und was beachtet werden muss, erfahren Sie am 12. August 2021 in einem kostenfreien Online-Seminar der
NOW-GmbH mit dem Bundesamt für Güterverkehr (Bewilligungsbehörde oder Projektträger). Genügend Zeit für Ihre Fragen ist eingeplant.

Ansprechpartner

Porträt Ute Stephan (jpg) | Januar 2018

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Ute Stephan

Sekretariat Standortpolitik, IHK-EcoFinder, Recycling

Tel.: +49 681 9520-431Fax: +49 681 9520-489E-Mail: