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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1408

Einheitlicher Ansprechpartner für das Saarland

EA-Saar
Sie wollen sich als Dienstleister - egal ob als Unternehmer, Handwerker oder Freiberufler - selbstständig machen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder Sie brauchen als Dienstleistungserbringer eine behördliche Genehmigung? Dann können Sie all dies über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) abwickeln. Sie können bequem von zu Hause oder vom Büro aus Informationen einholen und die notwendigen Verwaltungsverfahren durchführen. Statt wie bisher eine Vielzahl von Fachbehörden und Institutionen aufzusuchen, müssen Sie nur noch einen Schritt tun: Kontakt zum EA-Saar aufnehmen!

Gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie für mein Unternehmen?

Im Dezember 2006 wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) mit dem Ziel verabschiedet, die existierenden bürokratischen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu beseitigen, den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedstaaten zu vereinfachen (Niederlassungsfreiheit) und somit die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Europa zu fördern. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern aus dem In- und Ausland bilden nach der EU-DLR die sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“.

Dienstleister können über sie problemlos aus der Ferne und elektronisch
sich über die Zulassungsregelungen in den EU-Mitgliedstaaten informieren
und ihre Genehmigungen beantragen und möglichst schnell erhalten.

Bereitstellung von Informationen

Entsprechend Artikel 7 der EU-DLR erhalten Sie hier grundlegende Informationen für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit und auch Informationen für inländische Dienstleistungsempfänger über die Rechtslage im Ausland nach Art. 21 Abs.1 der EU-DLR. So können Sie sich selbst ein Bild machen über die wesentlichen Formalitäten für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit, den zuständigen Behörden oder auch den Verbraucherschutz.

Klicken Sie einfach rein!

Alle Informationen zu Gewerbean-, Gewerbeum- sowie Gewerbeabmeldungen, staatlichen Erlaubnissen, Genehmigungen, Anträgen und Formularen, erhalten Sie für das Saarland über

Bürgerdienste-Saar: Ihr umfassendes Informationsportal (externer Link)
Melde- und Antragsverfahren bei Landes-, Kreis- und Gemeindebehörden werden erklärt, Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken geboten und die zuständigen Behörden aufgezeigt  ...
  • Register, Rollen und Verzeichnisse
    Bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens können Recherchen in öffentlichen Registern und Datenbanken notwendig sein. Die notwendigen Adressen finden Sie hier ...
  • Verbände und Organisationen
    Bei der Planung und Durchführung Ihrer Dienstleistung stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner von Organisationen und Verbänden im Saarland, die Ihnen praktische Unterstützung liefern, zur Seite ...
  • Rechtsbehelfe
    Wenn nicht alles läuft wie geplant, können Sie Ihre Rechte gegenüber anderen oder der staatlichen Verwaltung verfolgen und durchsetzen bzw. sich gegen eine ungerechtfertigte rechtliche Inanspruchnahme verteidigen ...
  • Informationen für Dienstleistungsempfänger
    Verbraucherbezogene Informationen zum Inland und der Europäischen Union können Sie hier erhalten ...

Unterstützung bei Verwaltungsverfahren und Formalitäten

Es existieren zahlreiche Melde- und Genehmigungsverfahren, die jeder Gründer - abhängig von der Art seines Vorhabens - durchlaufen muss. Wir, der EA-Saar, helfen Ihnen als Dienstleistungserbringer entsprechend der EU-DLR bei den nachfolgenden Verfahren:
  • Allgemeine Meldeverfahren rund um die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
  • Erlaubnisverfahren der genehmigungspflichtigen Gewerbe
  • Berufsständische Verfahren, Verfahren zur Eintragung in Berufsrollen
  • Personenbezogene Verfahren (z.B. Eintragung in ein Register wie z.B. in das Versicherungsvermittlerregister)
  • Verfahren zur Einholung einer Auskunft (z.B. Beantragung eines Handelsregisterauszuges)
Wege der Antragstellung

Für die Antragstellung stehen Ihnen mehrere Antragsverfahren zur Verfügung: Sie können Ihren Antrag über den EA-Saar einreichen. Dies kann in Papierform oder elektronisch geschehen. Für die elektronische Übertragung müssen Sie nach Ausfüllen des Formulars dieses qualifiziert elektronisch signieren und es mit allen erforderlichen Unterlagen über die Virtuelle Poststelle (VPS) an den EA-Saar senden. Dieser leitet Ihre Unterlagen dann an die zuständige Behörde weiter und gibt das Ergebnis der Bearbeitung an Sie zurück. Auf Wunsch kann die Rückmeldung an Sie auch direkt von der zuständigen Behörde erfolgen.
  • Bürgerdienste-Saar (externer Link)
    Hier können Sie Ihre Anträge und Formulare online verwalten und elektronisch bei den zuständigen Stellen einreichen oder den Einheitlichen Ansprechpartner damit beauftragen.

Waren Sie mit uns zufrieden? Bitte geben Sie uns Rückmeldung, wir freuen uns darüber. Vielen Dank.