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Entlastung für Kleinstkapitalgesellschaften in Kraft
04.02.2013
Bereits am 28.12.2012 trat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben in Kraft. Das Gesetz sieht Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften in Form einer verkürzten Bilanzerstellung, eine Befreiung von der Anhangerstellung unter bestimmten Voraussetzungen oder die Möglichkeit einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung vor. Kleinstkapitalgesellschaften brauchen bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten dann nicht mehr zu erfüllen, wenn sie bestimmte Grenzwerte an zwei von drei Stichtagen nicht überschreiten. Dieses sind: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Nettoumsatzerlöse und durchschnittliche Anzahl pro Geschäftsjahr von zehn Mitarbeitern. Einzelheiten können nachgelesen werden unter www.gesetze-im-internet.de.