Bescheinigungen
Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von bescheinigten Handelsrechnungen und sonstigen beglaubigten Dokumenten begleitet sind.
Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von bescheinigten Handelsrechnungen und sonstigen beglaubigten Dokumenten begleitet sind.
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland erleichtert.
Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet.
Unternehmen haben die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente online zu beantragen.
Während beim Ausfuhrgeschäft eine Ware aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland verbracht wird, liegt beim Binnenhandelsgeschäft eine Warenlieferung von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat der EU vor.
Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren und der Liberalisierung der Rechtsvorschriften müssen im Handel mit Drittländern nach wie vor Besonderheiten berücksichtigt werden.
Der Forderungseinzug bei Schuldnern mit Sitz im Ausland folgt anderen Regeln als im Inland.
Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen und/oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden.
In der täglichen Praxis der Abwicklung von Im- und Exportgeschäften wird der Begriff des Ursprungs oder Warenursprungs häufig verwendet.
Geschäftsreisende in Drittländer benötigen häufig ein Visum. Bei einigen Ländern sind die Industrie- und Handelskammern in diesen Prozess mit eingebunden.