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Falsch gerechnet! Was tun?
11.11.2015
Gerade Gründer tun sich noch schwer darin, eine Rechnung
richtig aufzustellen. Schnell schleichen sich Fehler ein. Was dann tun? Die
ursprüngliche Rechnung muss storniert und entsprechende als Rechnungsstorno
oder Rechnungskorrektur auch gekennzeichnet werden. Die neue, korrigierte
Rechnung wird dann mit einer neuen Rechnungsnummer und dem Hinweis auf die
ursprüngliche Rechnung versehen. Dies sollte möglichst schnell geschehen, da
das Finanzamt die Rechnungsberichtigung nicht rückwärts gewandt betrachtet.
Vielmehr erhebt die Finanzverwaltung für die Kürzung der Vorsteuer regelmäßig
Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr. Was alles in eine richtige Rechnung
gehört, zeigt Ihnen unser Infoblatt R30 „Rechnung“.