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Aktuelles

Kennzahl: 17.15624

Formulierungs- und Checkliste für Geschäftsgeheimnisvereinbarungen (Non Disclosure Agreements NDAs)

23.09.2020

Das im April 2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) stellt strengere Anforderungen als bisher an deren Absicherung. Nach der gesetzlichen Definition des Geschäftsgeheimnisgesetzes vom 18. April 2019 sind Geschäftsgeheimnisse Informationen, die weder insgesamt noch in ihrer genauen Anordnung und Zusammensetzung den Personen, die üblicherweise mit Informationen dieser Art umgehen, "allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind".
Sie müssen also nachweislich abgesichert, eben, „nicht ohne Weiteres zugänglich“ sein. Daher haben Unternehmensjuristen und Mitglieder des DIHK-Rechtsausschuss eine Formulierungs- und Checkliste für die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen z.B. bei Geschäftsanbahnungen bes. für KMU erarbeitet. Dieser Vorschlag ist auf der DIHK-Homepage und unter ihk.de zum Download verfügbar.