© unclepodger - Fotolia.com
Gründercoaching-Programm für Arbeitslose läuft aus
12.06.2013
Nach dem derzeitigen Gründercoaching-Programm für Arbeitslose bzw. Gründungszuschuss-Empfänger erhalten diese einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 €. Dieses Programm läuft zum 31.12.2013 aus und wird nicht verlängert. Das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ wird dagegen bis zum Jahre 2020 fortgeführt. Hierbei beträgt der Zuschuss zwischen 50 bis 75 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 €. Weitere Details zu dem Förderprogramm können unter www.KfW.de in der Rubrik „Unternehmen“ nachgelesen werden.