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Aktuelles

Kennzahl: 17.15670

Schiedsgutachterbenennung

21.10.2020

In Kauf-, Miet- oder Bauwerkverträgen wird oft vereinbart, dass bei Streit der Vertrags-partner (ob z. B. Mängel vorhanden sind oder wie die Höhe des Mietzinses zu berechnen ist) ein von der IHK Saarland benannter Sachverständiger als Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich entscheiden soll. Hier wird z. B. geklärt, ob ein behaupteter Mangel tatsächlich vorliegt oder wie etwa die Höhe der Mieten neu zu berechnen sind. Auf Antrag eines oder auch aller Vertragspartner benennt die IHK Saarland gegenüber den Nachfragenden einen Schiedsgutachter. Er wird dann von den Parteien beauftragt. Die Parteien legen auch fest, wie der Schiedsgutachter zu bezahlen ist. Ihrem Wunsch nach Benennung kommen wir gerne nach. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Lisa Mittelmaier.