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IHK Saarland kritisiert Ausbau des Fashion Outlets Zweibrücken: Ein Schlag ins Gesicht der Innenstädte

08.09.2023

Die Industrie und Handelskammer des Saarlandes kritisiert im Verbund mit der IHK für die Pfalz (IHK) die Entscheidung der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), dem zweitgrößten Factory Outlet Centers in Deutschland eine Erweiterung der Verkaufsfläche um fast 40 % zu ermöglichen, scharf. Damit forciert das Vorhaben die bereits bestehende Wettbewerbsverzerrung nochmals deutlich für umliegenden Innenstädte, die nicht zuletzt durch den Strukturwandel in der Branche und der anhaltenden Konsumflaute vor größten Herausforderungen stehen.

Schon der jetzige Zustand des Factory Outlet Centers wurde nur durch eine Abweichung von den Vorgaben der Landesplanung möglich. Damals gelang es nach breiten Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen einen Kompromiss, der die Ansiedlung eines Factory Outlet Centers mit bis zu 22.000 m² Verkaufsfläche ermöglichte. Von diesem Konsens weicht das Land nun ab. Damit gewährt das Land dem Factory Outlet Center erneut einen massiven planungsrechtlichen Wettbewerbsvorteil, diesmal ohne regionalen Konsens, wie aus den Stellungnahmen der umliegenden Kommunen deutlich wird. Daneben profitiert das Factory Outlet Center auch noch von zusätzlichen Sonntagsöffnungen, an deren Rechtmäßigkeit ebenfalls größte Zweifel bestehen und die schon seit vielen Jahren für Ärger und Verdruss in der ganzen Region sorgen. Es ist unverständlich, warum die Landesregierung von Rheinland-Pfalz dieses Missstand duldet.
Vor diesem Hintergrund geht die IHK Saarland davon aus, dass die unmittelbar betroffenen saarländischen Kommunenvon ihren Möglichkeiten Gebrauch machen werden, um die fragwürdige Entscheidung rechtlich überprüfen lassen. Besonders die Argumentation der SGD, Verkaufsflächen von 22.000 m² für Textilien und 4.200 m² für Schuhe, also typische innenstadtprägende Sortimente, würden umliegende Innenstädte nicht gefährden, ist nicht nachvollziehbar. Dies weicht von allen bisherigen planungsrechtlichen Entscheidungen der SGD zu Handelsansiedlungen ab und widerspricht allen Einschätzungen von Rechts- und Handelsexperten.