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Immobiliardarlehensvermittler

Ab dem 21.03.2016 wird aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Teilbereich des Immobiliardarlehensvermittlers von § 34c GewO in die neue Vorschrift § 34i GewO überführt. Danach bedarf derjenige, der ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen oder eine entsprechende Finanzierungshilfe (hauptsächlich sog. Finanzierungsleasingvertrag) vermitteln möchte oder Dritte zu solchen Verträgen beraten möchte, eine Erlaubnis nach § 34i GewO als Immobiliardarlehensvermittler.

Formulare

Selbständige Immobiliardarlehensvermittler im Saarland beantragen ihre Erlaubnis und Registrierung bei den jeweiligen Landkreisen bzw. Städten Saarbrücken, St. Ingbert oder Völklingen. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Formulare. Die Adressen der Erlaubnisbehörden mit Zuständigkeitsfinder nach Gemeinden finden Sie hier .

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste | Funktion: Stv. Hauptgeschäftsführerin

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Thomas Teschner (Bild) | November 2022

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste | Team: Recht

Ass. iur. Thomas Teschner

Referent
Gewerberecht, Vermittlerregister, Sachverständigenrecht, EA-Saar

Tel.: +49 681 9520-200Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Sabrina David (jpg) | September 2016

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Sabrina David

Vermittlerregister

Tel.: +49 681 9520-612Fax: +49 681 9520-690E-Mail: