Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.16723

Änderungen zur Intrahandelsstatistik seit 1.1.2022

Gemeinschaftsveranstaltung

Termin:
Freitag, 25. Februar 2022, 09:30 - 13:00 Uhr
Referent/Referentin:
Thorsten Glaubitz, Fachberater für Zoll und Verbrauchsteuern
Mit Beginn des Jahres 2022 sind eine Reihe von Änderungen bei der Abgabe der Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) zur Erfassung des Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt in Kraft getreten.

Die Anmeldeschwellen und damit die Pflicht für die Abgabe einer solchen Meldung  liegen bei Versendungen bei 500.000 €  und bei  Eingängen bei 800.000 €  im Kalenderjahr.

Bereits im letzten Jahr haben wir und zahlreiche andere IHKs Veranstaltungen mit dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) durchgeführt, um Unternehmen vorab über die ab jetzt geltenden Neuerungen zu informieren.
DESTATIS hat die Änderungen zum 1.1.2022 in einer aktualisierten Fassung seines Leitfadens nochmals überarbeitet.

Wichtige Änderungen sind:
  • Unter Punkt 4.4Folgen und Verstöße gegen die Auskunftsplicht hat sich zum vorherigen Leitfaden eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes ergeben. Das Statistische Bundesamt hat die Möglichkeit wie bereits schon in 2021 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen. Neu allerdings ist die Tatsache das dieses mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- € geahndet werden kann. (Seite 11 des Leifadens zur Intrahandelsstatistik 2022).
  • In Versendungsmeldungen müssen zukünftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte laut DESTATIS das vermutliche Ursprungsland angegeben werden.
  • „Art des Geschäfts“ (‚AdG) - hier gibt es Änderungenbei verschiedenen Codierungen z. B. wurde bislang ein „Endgültiger Kauf/Verkauf mit „11“ codiert und zwar unabhängig davon ob es sich um ein B2B oder um B2C-Geschäft handelt. Künftig erfasst der Code 11 nur noch B2B-Sendungen. B2C-Sendungen (Direkthandel sind dagegen mit „12“ zu codieren. Auch gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von Sammelnummern (Kapitel 99).
Daher bieten wir Ihnen nochmals die Möglichkeit, sich ausführlich über diese Thematik in einem Webinar zu informieren. Dieses Webinar führen wir zusammen mit der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH in Bielefeld durch.
Die Teilnahme am Webinar kostet 145€ und die Plätze sind auf 30 begrenzt.

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen.