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Mehr Augenmaß beim Denkmalschutz!

Kolumne
Von IHK-Vizepräsident Wolfgang Herges

08.08.2018

Gepflegte Baudenkmäler sind zweifelsohne bereichernd. Sie verleihen unseren Städten und Gemeinden Flair. Mehr noch: Eine ansehnliche historische Bausubstanz ist ein gewichtiger Kultur- und Standortfaktor. So weit, so gut. Doch leider werden  beim Erhalt von Denkmälern nur allzu oft Entscheidungen getroffen, die die Interessen der Betroffenen wenig bis gar nicht berücksichtigen. Denkmalschutz wird dann letztlich nur noch um seiner selbst willen betrieben. Unter diesen Umständen kann er sich als ein erhebliches Investitionshemmnis erweisen.

Dies gilt insbesondere für Gewerbeimmobilien. Gerade im Saarland gibt es wegen der montanindustriellen Vergangenheit zahlreiche von diesen Bauten. Was für die meisten wie ein verfallenes Industriegelände aussieht, ist für manch einen Denkmalschützer – zumindest in Teilen – erhaltenswert. Für den Eigentümer und häufig auch die Allgemeinheit – viele Industriebrachen liegen innerstädtisch – können damit die Probleme beginnen.

Der Umbau, die Renovierung oder auch nur die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist an strenge Vorgaben gebunden. Bis solche Baumaßnahmen, und sei es nur das Herausreißen einer Wand oder das Erneuern eines Fußbodens, ergriffen werden dürfen, muss nicht selten erst ein bürokratischer Weg beschritten werden. All das vor dem Hintergrund, dass gerade mit Gewerbeimmobilien buchstäblich gearbeitet werden muss und sie folglich auch flexibel gestaltbar sein müssen.

Als ob Denkmalschutz nicht bereits Herausforderung genug ist, hat die saarländische Landesregierung unlängst das Gesetz hierzu verschärft. So wird zum einen der Umgebungsschutz eines Kulturdenkmals derart schwammig ausgedehnt, dass Grundstückseigentümer in der Nähe einer solchen Landmarke mit strengeren Genehmigungsverfahren rechnen müssen. Zum anderen ist jeder Eigentümer eines älteren Gebäudes nun sehr gut beraten, (selbst) zu klären, ob seine Immobilie dem Denkmalschutz unterliegt. Und wer ein geschütztes Denkmal besitzt, muss künftig jegliche Veränderung genehmigen lassen. Zudem wird der Denkmalschutz auf zwei selbstständige Behörden aufgeteilt. Zusätzlicher Finanzaufwand und mehr Bürokratie sind damit programmiert. Des Weiteren geht mit der Neufassung des Gesetzes der Anspruch auf Abrissgenehmigung bei Unmöglichkeit von Erhaltungsmaßnahmen verloren. Der Grundstückseigentümer ist somit gezwungen, notfalls jahrelang den maroden Zustand zu belassen und sogar Sorge dafür zu tragen, dass von dem Denkmal – bzw. der Ruine – keine Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht. Unter solchen Umständen wird selbst geschenkt noch zu teuer. Schlechtestenfalls stehen dann Denkmäler der Industriegeschichte wie faule Zähne in der Landschaft und verhindern den Fortschritt. Andererseits hat der saarländische Landtag die Möglichkeit geschaffen, dass Enteignungen künftig antragsfrei vorgenommen werden können – ein schwerer Schlag ins Kontor einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die auf dem Schutz des Eigentums basiert.

Den meisten Eigentümern von Denkmälern liegt viel am Erhalt der Zeugnisse vergangener Baukultur. Gerade für Familienunternehmer sind alte Fabrikgebäude oftmals Teil der Firmengeschichte und entsprechend emotional besetzt. Doch an den Eigentümern hängt nun mal auch die Aufgabe, die betreffenden Gebäude profitabel zu bewirtschaften. Gefordert ist daher ein Denkmalschutz mit Augenmaß, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die IHK Saarland wird sich in diesem Sinne weiterhin im konstruktiven Dialog mit dem Gesetzgeber für praktikable Lösungen einsetzen. Denn ein gedeihliches Miteinander von Wirtschaft und Denkmalschutz ist dann möglich, wenn es gewollt ist.