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Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Italien, Webinar Arbeitnehmerentsendung
02.01.2017
Am 26.12.2016 ist das neue italienische Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft getreten, wodurch gleichzeitig die Richtlinie 2014/67/EU ins italienische Recht umgesetzt wurde. Die neuen Verpflichtungen gelten für alle Unternehmen die Arbeitnehmer nach Italien entsenden wollen. Die deutsche AHK in Italien hat aus diesem Anlass ein Merkblatt herausgegeben, welches Sie hier aufrufen können. Außerdem bietet die AHK am 31.01.2017 (9:00-9:30 Uhr) ein Webinar in deutscher Sprache zum Thema „Arbeitnehmerentsendung nach Italien – Praktischer Leitfaden zu den neuen Verpflichtungen“ an (Teilnahmegebühr: 30 Euro). Hier können Sie sich für das Webinar anmelden.