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Aktuelles

Kennzahl: 17.16028

Neues Verfahren zur steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründung

03.02.2021

Bislang hat der Unternehmer sein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet und wurde anschließend vom seinem zuständigen Finanzamt postalisch aufgefordert, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt zurückzusenden. Das hat sich nunmehr geändert. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist der Gewerbetreibende nach § 138 Abs. 1b Abgabenordnung verpflichtet, von sich aus den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ online beim zuständigen Finanzamt abzurufen und ausgefüllt elektronisch zu übermitteln. Einzelheiten können hierzu dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen entnommen werden.