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Offenes WLAN: Bundestag schafft Störerhaftung ab

07.07.2017

Die IHK Saarland begrüßt die gesetzliche Neuerung zur Störerhaftung, die ein offenes WLAN ermöglicht. Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 ein Gesetz verabschiedet, das den Ausbau und die Nutzung von offenem WLAN erleichtern soll. Bisher galt, dass Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) unter Umständen dafür haften mussten, wenn ein Nutzer des WLANs z. B. nicht lizensierte Inhalte ins Netz stellte oder anderweitig abmahnfähige Handlungen vornahm (sogenannte Störerhaftung). Hiervon betroffen waren insbesondere Café- oder Hotelinhaber. Diese Haftung besteht nunmehr nicht mehr. In Cafés, Hotels, Geschäften, und auch durch Privatpersonen sollen Hotspots nunmehr gefahrlos zur Verfügung gestellt werden können. Eine Verpflichtung, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen, besteht nicht mehr, ist aber auf freiwilliger Basis weiterhin möglich.

Das offene WLAN ist jedoch kein Freifahrtschein: Rechteinhaber, z.B. von Musiklizenzen, können von Hotspot-Anbietern verlangen, bestimmte Websites zu sperren, damit ein illegales Herunterladen vermieden wird. Einer solchen Aufforderung sollten Hotspot-Anbieter im Zweifel nachkommen. WLAN ist mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen. Mehr offenes WLAN stärkt insoweit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, so die IHK Saarland.