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Persönliche Schutzausrüstung - EU-Ausfuhrgenehmigungspflicht verlängert, aber deutlich reduziert
27.04.2020
Die Europäische Kommission am 24.04.2020 ein neues System für die Ausfuhren von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) veröffentlicht. Damit wird die Liste der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkte auf Masken, Brillen und Schutzkleidung reduziert und die geographische Ausnahmeregelung auch auf den Westbalkan ausgeweitet.
Die EU hat die Genehmigung für Ausfuhren von persönlicher Schutzausrüstung ursprünglich am 15. März eingeführt , um in Zeiten der Coronapandemie eine angemessene Versorgung in der EU zu gewährleisten. Die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung wurde nun verlängert. Sie wird ab dem 26.04.2020 aber deutlich eingeschränkt. Dafür hatte sich der DIHK bei der Bundesregierung und der EU-Kommission eingesetzt. Die Liste der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkte wird auf Masken, Brillen und Schutzkleidung reduziert und die geographische Ausnahmeregelung auch auf den Westbalkan ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sich zudem zur raschen Erteilung von Genehmigungen für Ausfuhren zu humanitären Zwecken. Die Maßnahmen sind auf 30 Tage befristet.
Die EU hat die Genehmigung für Ausfuhren von persönlicher Schutzausrüstung ursprünglich am 15. März eingeführt , um in Zeiten der Coronapandemie eine angemessene Versorgung in der EU zu gewährleisten. Die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung wurde nun verlängert. Sie wird ab dem 26.04.2020 aber deutlich eingeschränkt. Dafür hatte sich der DIHK bei der Bundesregierung und der EU-Kommission eingesetzt. Die Liste der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkte wird auf Masken, Brillen und Schutzkleidung reduziert und die geographische Ausnahmeregelung auch auf den Westbalkan ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sich zudem zur raschen Erteilung von Genehmigungen für Ausfuhren zu humanitären Zwecken. Die Maßnahmen sind auf 30 Tage befristet.