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Rabattaktionen zum Black Friday oder vor Weihnachten locken zum Shoppen ein
13.11.2024
Seit Inkrafttreten der EU-Preisangabenverordnung gibt es für Rabattaktionen allerdings wichtige Regeln:
- Wird ein reduzierter Preis beworben, muss der niedrigste Preis in den 30 Tagen vor der Aktion als Vergleichspreis angegeben werden. Dadurch erhalten Verbraucher eine ehrliche Grundlage für den beworbenen Nachlass.
- Alle vorherigen Preisreduzierungen – auch temporäre Aktionen oder Sonderrabatte – fließen in den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage ein.
- Kunden sollten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage leicht erkennen können. Dieser sollte deutlich von dem neuen Aktionspreis getrennt sein, damit die Preisgegenüberstellung klar und nachvollziehbar bleibt.