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Recht/Steuern

Rechtsvorschriften sind neben den Finanzen eine wesentliche Grundlage für unternehmerisches Handeln. Wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen durch rechtliche Beratungen - persönlich, telefonisch oder per Mail -, Stellungnahmen, Unterrichtungen, Infoblätter und Veranstaltungen rund um das Wirtschaftsrecht und als EA-Saar. Daneben beraten wir im Rahmen der unternehmerischen Interessenswahrnehmung durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden im Sinne der saarländischen Gewerbetreibenden und des Ehrbaren Kaufmanns.


Recht

in Zahlen

240

Infoblätter

halten wir für Sie rund um das Wirtschaftsrecht zur Verfügung.


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    EA-Saar

    Wir als EA-Saar sind Ihr Ansprechpartner rund um das Gewerbe. Wir informieren, beraten und unterstützen Sie als Unternehmer oder Gründer.

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    Vorträge

    Als Service finden Sie hier die Unterlagen zu den Veranstaltungen aus dem Rechtsbereich.

Themenschwerpunkte


  • Allgemeine Rechtsfragen

    Vertragsrecht, Rechnungen, Verjährung Kaufrecht, Internetrecht, Handels-vertreterrecht, Scheinselbständigkeit


  • EA-Saar

    Informationen und Unterstützung bei Verwaltungsverfahren und Formalitäten, wie z.B. Gewerbemeldungen


  • Firmen- und Gesellschaftsrecht

    Angaben auf Geschäftsbriefen, Findung der Unternehmensbezeichnung bzw. Firma, Rechtsformen, GmbH/UG (haftungsbeschränkt)


  • Frankreich

    IHK-Spezialinformationen mit Rat zur grenzüberschreitenden Tätigkeit in Frankreich


  • Gewerberecht

    Informationen rund um das Thema Gewerberecht


  • Schlichtungsstelle Bergschaden

    Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus Bergschadensersatzansprüchen


  • Wettbewerbseinigungsstelle und Schlichtungsstelle Verbraucherbeschwerden

    Ansprechpartner für die Wettbewerbseinigungsstelle und die Schlichtungsstelle Verbraucherbeschwerden


  • Wettbewerbsrecht

    IHK-Spezialinformationen mit Rat zum Wettbewerbsrecht


  • Wirtschaftsschutz

    Wirtschaftskriminalität und Industriespionage, Geldwäsche, Transparenzregister

Dossier

Häufig nachgefragt

  • Sie brauchen ein korrektes Impressum und eine Datenschutzerklärung. Je nach Ihrem Angebot kommen noch Informationspflichten und eine Widerrufsbelehrung hinzu.

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  • Bewahren Sie die Ruhe! Prüfen Sie, ob die Abmahnung zu Recht erfolgte. Wir unterstützen Sie gerne.

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  • Wir helfen Ihnen bei Ihren Gewerbemeldungen und lotsen Sie durch den Behördendschungel.

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  • Wenn Sie in Frankreich als Makler oder Immobilienverwalter tätig werden möchten, brauchen Sie eine Gewerbekarte (Carte professionnelle). Informationen halten wir für Sie bereit.

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  • Die „Firma“ ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Dieser muss kennzeichnend sein und Unterscheidungskraft besitzen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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  • Ist Ihr Unternehmen nur beim Gewerbeamt gemeldet, müssen Sie Ihren persönlichen Namen angeben und können eine Zusatzbezeichnung wählen.

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  • Sie können als Einzelunternehmen oder als GmbH oder in einer anderen Rechtsform tätig werden. Bei der für Sie besten Wahl unterstützen wir Sie gerne.

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  • Sie müssen die Vorschriften des Saarländischen Gaststättengesetzes sowie die Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz, der Lebensmittelhygieneverordnung, dem Baurecht und Weiteres beachten. Wir bieten für Sie z. B. die Lebensmittelhygieneschulung an.

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