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Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen – Verfahren ab dem 1. Mai 2011 und zum Nachweis rechtzeitiger Anstrengungen zur Anbindung an ATLAS

05.04.2011

Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Abgabe summarischer Ein- und Ausgangsanmeldungen beim Im- bzw. Export. Mehrmals wurde die verbindliche Abgabe verschoben. Ab dem 01.05.2011 erfolgt keine Abfertigung von Waren mehr, sofern keine summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung abgegeben wird. Auf der Homepage des Zoll wird nun beschrieben, in welchen Fällen noch Ausnahmen ab dem 01.05.2011 bestehen.