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Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften für Unternehmen
27.08.2014
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ist die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie sorgt dafür, dass bei Eintritt eines Arbeitsunfalles oder einer Berufserkrankung der Verletzte, seine Angehörigen und auch seine Hinterbliebenen entschädigt werden. Als selbstständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Fünf von neun Berufsgenossenschaften sehen eine Versicherungspflicht vor, bei den anderen kann sich der Unternehmer freiwillig selbst und seinen mitarbeitenden Ehepartner versichern. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.