Verschärfungen des Iranembargos
25.05.2011
Am 25. Oktober 2010 hat der Rat der Europäischen Union mit der Verordnung 961/2010 neue restriktive Maßnahmen gegenüber dem Iran verkündet. Mit der Durchführungsverordnung 503/2011 vom 23. Mai sind weitere Personen, Organisationen und Einrichtungen vom Iranembargo betroffen. Wichtig ist hier die Aufnahme der Europäisch-Iranische Handelsbank (EIH) aus Hamburg. Sie wurde insbesondere bei Iranzahlungen und -akkreditiven beansprucht – dies ist nun nicht mehr möglich. Zudem wurden zahlreiche Unternehmen mit Sitz in Hamburg, die von der Islamic Republic of Iran Shipping Line (IRSIL) kontrolliert werden, der Liste hinzugefügt.